Stellen wir uns vor: Wir sitzen gemütlich in unserem Garten, essen zu Mittag und plötzlich kommt die Nachbarskatze angelaufen. Herzzerreissend miauend bettelt der Vierbeiner um Zuneigung und Essen. Die Katze schlängelt um unsere Beine, nach einiger Zeit werden wir schwach und werfen ihr ein Stück Poulet auf den Boden, welches vom Mittagessen übrig geblieben ist. Dem Vierbeiner scheint es bei uns zu gefallen. Noch am gleichen Abend kommt er zurück und folgt uns anschliessend bis ins Haus. Nicht weiter schlimm, oder?
Was droht mir?
Tatsächlich ist das Füttern fremder Katzen weder durch das Tierschutzrecht noch durch das Strafgesetzbuch verboten. Wichtig dabei ist jedoch, dass dies nicht regelmässig oder gar systematisch passiert, schreibt die Stiftung für das Tier im Recht auf ihrer Homepage.
Das bewusste Weglocken einer Katze gilt als Schädigung des Besitzers. Denn: Die Katze gilt als Eigentum des Frauchens oder Herrchens. Falls ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn oder der Nachbarin zu keinem Ergebnis führt, könne bei gravierenderen Fällen auch der Rechtsweg angegangen werden.
Je nach Sachverhalt könne der Nachbar oder die Nachbarin der sogenannten «unrechtmässigen Aneignung von fremden beweglichen Sachen» angeklagt werden. Für den Nachbarn oder die Nachbarin kann dies eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe bedeuten, so die Stiftung für das Tier im Recht.
Nicht verboten, aber unerwünscht
Grundsätzlich verboten ist das Füttern fremder Vierbeiner also nicht. Dabei lohnt es sich jedoch, sich in die Situation des Frauchens oder Herrchens hineinzuversetzen.
Petra Roos, Betriebsleiterin des Tierheims an der Ron in Root, betont gegenüber der «Luzerner Rundschau»: «Wie unfair ist es, eine fremde Katze anzufüttern? Im schlimmsten Fall geht die Katze gar nicht mehr nach Hause und die Familie lebt für immer im Ungewissen, was mit ihrem Büsi passiert ist.» Sie empfiehlt daher, das Füttern fremder Katzen komplett zu unterlassen. Zusätzlich rät sie Katzenbesitzern, ihren Vierbeiner zu chippen.
Verwilderte Katze zugelaufen?
Nicht nur fremde Hauskatzen, sondern auch verwilderte Büsi sollte man nicht unbedingt füttern. Mit der Fütterung fördere man die unkontrollierte Vermehrung der Katzen. Viel sinnvoller ist es, «in die Kastration der Tiere zu investieren», erklärt Petra Roos.
Wenn man eine Katze findet, sei man Gesetzes wegen verpflichtet, dies zu melden. Eine Fundmeldung könne bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale unter www.stmz.ch oder telefonisch unter 0848 357 358 gemacht werden. Nach zwei Monaten ist die Findelfrist abgelaufen und das Tier kann übernommen werden, so Roos.