Coronavirus - Schweiz

Härtefall-Branchen fordern namhafte Erhöhung des Härtefallfonds

13.11.2020, 12:00 Uhr
· Online seit 13.11.2020, 12:00 Uhr
Die Event-, Schausteller- und Reisebranche verlangen eine bedeutende Erhöhung des Härtefallfonds. Die von Bund und Kantonen zur Verfügung gestellten Mittel von 400 Millionen Franken reichten niemals aus. Zudem müsse der Bund rasch den Lead übernehmen.
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Die Umsätze in den Härtefallbranchen seien seit März zum Teil über 90 Prozent eingebrochen, hiess es am Freitag an einer Video-Medienkonferenz. Die momentane Situation sei für viele kleine und mittlere Unternehmen ohne Hilfe nicht mehr lange tragbar. Es brauche «substanziell mehr Unterstützung», um die kommenden Monate überleben zu können.

André Lüthi, CEO des Reiseveranstalters Globetrotter, sagte es brauche «sicher eine Milliarde». Veranstalter-Legende André Béchir forderte «ein finanziell angemessenes Hilfspaket vor Ende Jahr». Max Katz, Präsident des Schweizer Reiseverbands, verlangte je 600 Millionen vom Bund und den Kantonen.

Auch der Flickenteppich zwischen den Kantonen sei nicht fair, betonten führende Vertreter der Unterhaltungs-, Veranstaltungs- und Reisebranche. Weil die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen in der Zuständigkeit der Kantone liegt, seien Wettbewerbsverzerrungen, sowie ein Interpretations- und Kompetenzgerangel vorprogrammiert, sagte Christoph Kamber, Präsident der Expo Event Swiss Livecom Association. Der Bund müsse deshalb bei Härtefällen «schnell und unkompliziert» den Lead übernehmen. Viele Betriebe seien auf Soforthilfe noch in diesem Jahr angewiesen.

Auch Kantone rechnen mit mehr

Am vergangenen Samstag hatte Christoph Brutschin, Präsident der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), in einem Radiointerview erklärt, es sei absehbar, dass die Höhe des Härtefallfonds nicht ausreichen werde. Er könne sich vorstellen, dass der Fonds auf eine Milliarde Franken oder mehr aufgestockt werden müsse.

Die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf des Bundesrates über Härtefallmassnahmen ist am Freitag abgelaufen. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet.

Gemäss dem Vorschlag gilt ein Unternehmen als Härtefall, wenn es verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat. Der Bundesbeitrag wurde im Verordnungsentwurf auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt, gleich viel Geld stellen die Kantone zur Verfügung.

Maurer erwartet Überarbeitung

Auch Finanzminister Ueli Maurer gab bereits nach der Bundesratssitzung vom 4. November zu Bedenken, dass die Zahl «in Anbetracht der im Raum stehenden Forderungen» wohl überarbeitet werden müsse. Es sei jedoch erst einmal darum gegangen, möglichst schnell zu handeln. Denn die Regelung soll bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

Laut Brutschin wird jedoch am 1. Dezember erst eine Minderheit der Kantone bereit sein. Für diejenigen Kantone, die erst noch eine gesetzliche Grundlage schaffen müssten, werde die Zeit nicht reichen.

veröffentlicht: 13. November 2020 12:00
aktualisiert: 13. November 2020 12:00
Quelle: sda

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