Der Bundesrat hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Coiffeurbranche für allgemeinverbindlich erklärt. Damit soll 2024 ein neues Lohnsystem eingeführt werden, bei dem die Mindestlöhne schneller ansteigen.
Nebst der Bekämpfung von Lohndumping steht der neue GAV laut dem Branchenverband Coiffure Suisse auch für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Der Urlaubsanspruch steigt gemäss GAV generell um zweieinhalb Tage, und der Vaterschaftsurlaub wird neu geregelt. Alle Arbeitnehmenden die Vater werden, haben Anspruch auf einen zu 100 Prozent bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen und drei Arbeitstagen.
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(red.)