Wie viel ist zu viel? Ein klares Gesetz gibt es nicht
Quelle: tele1
Grundsätzlich muss man vor allem in der Weihnachtszeit sehr stark übers Ziel hinausschiessen, damit rechtlich dagegen vorgegangen werden kann. So zum Beispiel, wenn die Nachbarn so geblendet werden, dass sie Schlafprobleme entwickeln.
Dezente Dekorationen hingegen sind in der Schweiz erlaubt. Auch wenn ein Baum das ganze Jahr über beleuchtet ist, kann man sich als Nachbar nicht beschweren. «Es gibt kein klares Gesetz, das das verbietet», so Oberle.
Lichtverschmutzung ist strafbar
Die einzigen Anhaltspunkte bietet das Zivilgesetzbuch, wo übermässige Emissionen verboten werden. Wenn eine Weihnachtsdekoration also einer Discokugel gleichkommt, habe man auf dem nachbarrechtlichen Weg oder wegen Lichtverschmutzung gar über das Umweltrecht eventuell die Chance, etwas zu erreichen.
Mehr dazu in der obigen Ratgeber-Sendung von Tele 1.