Sozialhilfe

Aargau ist gegen weniger Sozialhilfe für Personen aus Drittstaaten

· Online seit 22.04.2022, 13:27 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene systematische Kürzung der Sozialhilfe von Personen aus Drittstaaten ab. Die Sozialhilfe liege in der Kompetenz der Kantone. Die Reduktion der Sozialhilfe erschwere auch die Integration.
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Die Einschränkung der Sozialhilfe für Drittstaatenangehörige in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz mache die Leistungen direkt zum Gegenstand bundesrechtlicher Bestimmungen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Staatssekretariat für Migration (SEM). Der Regierungsrat publizierte die Stellungnahme auf der Website des Kantons.

Damit beanspruche der Bund eine Regelungskompetenz, die gemäss Bundesverfassung den Kantonen zustehe. Anders als im Asylbereich, wo der Bund die Sozialhilfe mitfinanziere, sei dieses Vorgehen aus föderalistischer Sicht problematisch. «Es bleibt zudem offen, ob für eine solche Kompetenzänderung nicht sogar eine Revision der Bundesverfassung notwendig wäre», hält der Regierungsrat fest.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hatte die vorgeschlagene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes damit begründet, dass Personen aus Drittstaaten eine höheres Risiko hätten, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Die Leistungen sollten eingeschränkt werden, um Anreize für eine bessere Arbeitsintegration zu schaffen und die Ausgaben der Kantone und Gemeinden zu reduzieren.

Nachteile für Schweizer Staatsangehörige

Der Regierungsrat weist auch darauf hin, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung der Sozialhilfe zu einer Diskriminierung von Schweizer Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen gegen über Personen aus EU- und Efta-Ländern führen würde.

EU- und Efta-Staatsangehörige hätten gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) einen Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfeleistungen. Solange diese Staatsangehörigen die Arbeitnehmereigenschaft besitzen, kann - auch wenn aufgrund von zu tiefen Erwerbseinnahmen Sozialhilfe bezogen wird - weder das Aufenthaltsrecht eingeschränkt noch die Sozialhilfe gekürzt werden, wie der Regierungsrat festhält.

Dadurch würden Schweizer Staatsangehörige mit ihren Angehörigen aus einem Drittstaat gegenüber Familien mit Ansprüchen aus dem FZA diskriminiert.

Integration nicht einschränken

Aus Sicht der Integration sei die vorgeschlagene Reduktion des Grundbedarfs in der Sozialhilfe auch kontraproduktiv. Die Kürzung erschwere die nachhaltige soziale und berufliche Integration. Sie verursache langfristig wohl mehr Kosten als Einsparungen.

Mit einem gekürzten Grundbedarf sei auch für Jugendliche und junge Erwachsene eine nachhaltige Integration stark gefährdet. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass sie aus rein finanziellen Gründen keine Berufslehre machten und stattdessen den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt suchten.

Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufslehre arbeiteten oft in prekären Arbeitsverhältnissen, die wiederum mit einem hohen Risiko für einen Sozialhilfebezug verbunden seien.

veröffentlicht: 22. April 2022 13:27
aktualisiert: 22. April 2022 13:27
Quelle: sda

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