Schatzungswesen

Auch Uri will auf Augenschein verzichten bei Liegenschaftsschätzung

· Online seit 23.11.2021, 15:52 Uhr
Nach Nidwalden und Luzern will auch der Kanton Uri künftig darauf verzichten, bei Neuschätzungen von Liegenschaften einen Augenschein vor Ort zu nehmen. Der Regierungsrat schlägt dazu eine Teilrevision des Steuergesetzes vor.
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Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte in Uri nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden, heisst es im Bericht und Antrag ans Parlament, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Heute wird eine Mischwertmethode angewandt. Ein Bestandteil von dieser ist ein Augenschein bei der jeweiligen Liegenschaft.

Weil der Kanton bis 2023 nach zwölf Jahren eine neue Schätzung ansetzen müsste, und weil auch die Bewertungssoftware veraltet ist, packt die Regierung die Gelegenheit und passt das Schatzungswesen an. Ziel sei es, das aufwendige Verfahren stark zu vereinfachen.

Von der Teilrevision sind nur nichtlandwirtschaftliche Grundstücke betroffen. Neu soll der Realwert massgebend sein, um den Steuerwert einer Liegenschaft zu ermitteln. Kanton und Gemeinden könnten dadurch rund 3,2 Millionen Franken sparen.

Höherer Verkehrswert

Die neue Methode soll laut dem Regierungsrat eine Erhöhung beim Vermögen in Richtung Verkehrswert der Grundstücke herbeiführen, dies im Sinne der Steuergerechtigkeit infolge der steigenden Landpreise. Rechtfertigen lasse sich dies auch mit den allgemein gestiegenen Immobilienpreisen.

Künftig sollen die Liegenschaften so alle sechs Jahre neu bewertet werden. Zur Realisierung des Projekts beantragt die Regierung dem Landrat einen Verpflichtungskredit von 1,3 Millionen Franken.

veröffentlicht: 23. November 2021 15:52
aktualisiert: 23. November 2021 15:52
Quelle: sda

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