EU - Geldwäscherei

Brüssel präsentiert neue schwarze Geldwäscherei-Liste

· Online seit 07.05.2020, 14:45 Uhr
Die EU-Kommission hat eine neue schwarze Geldwäscherei-Liste vorgestellt. Die Schweiz figuriert wie erwartet nicht darauf, denn sie hat Ende letzten Jahres die Regelungen für Inhaberaktien angepasst.
Anzeige

«Wir müssen der Infiltration von schmutzigem Geld in unser Finanzsystem ein Ende setzen», sagte am Donnerstag Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis bei der Präsentation der neuen Geldwäscherei-Liste in Brüssel. Diese muss noch von den EU-Staaten und dem EU-Parlament gutgeheissen werden.

Auf der neuen Liste stehen zwölf Länder und Gebiete: Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Kambodscha, Jamaika, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua Panama und Zimbabwe. Im Vergleich zur aktuell gültigen Liste wurden sechs Länder gestrichen - etwa Bosnien-Herzegowina, Sri Lanka und Tunesien.

Schon Anfang 2019 hatte die Brüsseler Behörde eine neue, revidierte schwarze Liste mit 23 Staaten präsentiert, die jedoch von den EU-Staaten abgelehnt wurde. Sie begründeten dies mit «methodischen Mängeln». Zugleich wurde aber auch bekannt, dass damals gelistete Staaten wie Saudi-Arabien Druck machten.

Inhaberaktien angepasst

Die Schweiz stand bereits 2019 nicht auf der Geldwäscherei-Liste der EU, was jedoch im Vorfeld nicht ganz so sicher war. Denn sie wurde wegen ihren Inhaberaktien international kritisiert - nicht nur von der EU, sondern auch vom Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke.

Inhaberaktien waren ursprünglich anonym, was Steuerhinterziehung und Geldwäscherei begünstigte. Diese Anonymität war mittlerweile zwar fast aufgegeben - aber eben nur fast: Unter ganz bestimmten Umständen konnten die Aktionäre trotz allem anonym bleiben. Daher hatte 2016 die Schweiz im Bericht des «Global Forums» nur das Prädikat ‹weitgehend konform› erhalten.

Um bei der nächsten Bewertung des «Global Forums» nicht eine ungenügende Note zu erhalten und dadurch möglicherweise negativen Massnahmen von anderen Staaten ausgesetzt zu sein, schlug der Bundesrat eine Gesetzesänderung vor, in der er auch der Kritik an den Inhaberaktien Rechnung trug. Das Parlament hiess schliesslich im Juni 2019 die Revision gut, und die neuen Regeln traten am 1. November in Kraft.

veröffentlicht: 7. Mai 2020 14:45
aktualisiert: 7. Mai 2020 14:45
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch