Prozess

Einjährige Freiheitsstrafe für Enkeltrickbetrügerin

· Online seit 31.07.2020, 15:15 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht hat am Freitag eine Enkeltrickbetrügerin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die 21-Jährige war als Geldabholerin an einem Betrugsversuch beteiligt, der indes am Misstrauen des Opfers gescheitert war.
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Weil die Tat misslang, wurde die Beschuldigte nur wegen versuchten Betrugs in Mittäterschaft verurteilt. Zudem wurde die Polin wegen Verstössen gegen das Ausländerrecht für schuldig befunden.

Das Urteil ist rechtskräftig. Es ist im abgekürzten Verfahren zustande gekommen, das heisst die Beschuldigte hat die ihr vorgehaltenen Taten und die vom Staatsanwalt beantragte Sanktion akzeptiert. Sie war schon 2019 nach Polen zurückgeführt worden und war von der Teilnahme am Prozess dispensiert.

Muss wohl nie ins Gefängnis

Die Beschuldigte dürfte angesichts dieser Umstände kaum freiwillig aus Polen in die Schweiz kommen, um ihre Strafe abzusitzen. Dass die Strafe, die von der Beschuldigten akzeptiert worden war, wohl nie vollzogen werden kann, irritierte die Einzelrichterin.

Vielleicht hätte die Beschuldigte bei einem Prozess im normalen Verfahren mit einer milderen Strafe rechnen können. Für Betrug verurteilt werden kann nur, wer arglistig vorgegangen ist. Die Arglist könne bejaht werden, aber nur knapp, sagte die Richterin. Die Tätergruppe, in der die Beschuldigte in der untersten Hierarchiestufe mitwirkte, sei «recht dilettantisch» vorgegangen und habe «recht fadenscheinige Lügen» benutzt.

Zur zwölfmonatigen Freiheitsstrafe sagte die Richterin, das Gericht könne damit leben. Sie bezeichnete aber die Einsatzstrafe von zehn Monaten als hoch. Diese Strafdauer wurde für die Verstösse gegen das Ausländergesetz und wegen der negativen Täterinnenkomponente um je einen Monat erhöht.

Nicht erster Enkeltrick

Die Beschuldigte hatte in der Schweiz bislang ein blankes Strafregister. Im Ausland wurde sie aber mehrmals wegen Enkeltrickdelikten verurteilt. Es komme deswegen nur eine unbedingte Freiheitsstrafe in Frage, sagte die Richterin.

Das Opfer des Betrugsversuchs hatte am Morgen des 5. Juni 2019 einen Telefonanruf einer angeblichen Nichte erhalten, die 180'000 Franken für einen Wohnungskauf benötigte. Es erkannte den Betrugsversuch und gab an, nur 120'000 Franken zu besitzen. Minuten später meldete sich ein angeblicher Notar, der neben dem Geld auch noch Schmuck forderte.

Es folgten weitere Telefonanrufe, unter anderem von einem angeblichen Polizisten. Am Mittag teilte der angebliche Notar dem Opfer mit, dass vor dem Haus seine Mitarbeiterin warte, um das Geld abzuholen. Das Opfer füllte eine Tasche mit Gegenständen und übergab diese im Treppenhaus der Beschuldigten. Diese verliess das Haus und wurde kurz darauf festgenommen.

Wer die anderen Mitglieder der Betrügerbande sind, ist nicht bekannt. Die Beschuldigte sagte gegenüber der Polizei aus, sie habe mitgemacht, weil sie unter Druck gesetzt worden sei. Ihr sei ein Entgelt von 300 bis 400 Franken versprochen worden.

veröffentlicht: 31. Juli 2020 15:15
aktualisiert: 31. Juli 2020 15:15
Quelle: sda

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