Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil am Mittwoch an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden. Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zuhause unter elektronischer Überwachung absitzen. Ob es allerdings überhaupt soweit kommt, ist noch offen. Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung nämlich in Revision gehen.
Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten.
Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen am Mittwoch.
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Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegten die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.
Erste Vorwürfe 2020
Die französische Justiz hatte bereits 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Staatschef eröffnet. Er wurde der Bestechlichkeit, unerlaubter Wahlkampffinanzierung und Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder Libyens verdächtigt. Hinzu kam 2020 der Vorwurf der «kriminellen Vereinigung».
Hintergrund für das Verfahren waren Hinweise, wonach für Sarkozys Wahlkampf 2007 illegal Geld vom Regime des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi geflossen sein sollte. Ein Zeuge hatte 2016 gesagt, er habe Ende 2006 oder Anfang 2007 mehrere – vom libyschen Regime vorbereitete – Koffer mit insgesamt fünf Millionen Euro ins Pariser Innenministerium gebracht, das damals von Sarkozy geführt wurde. Sarkozy, der von 2007 bis 2012 im Élyséepalast regierte, hatte die Vorwürfe bereits damals zurückgewiesen.
Nicht einziges Verfahren
Zu den zwölf Mitangeklagten gehören Sarkozys damaliger Budgetminister Éric Woerth, sein damaliger Bürochef Claude Guéant sowie Ex-Minister Brice Hortefeux.
Für den affärengeplagten Sarkozy ist die Libyen-Affäre nicht das einzige Justizverfahren. Am kommenden Mittwoch fällt das Urteil in einem Berufungsverfahren gegen Sarkozy, bei dem er in erster Instanz wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Auch wegen einer Verurteilung wegen illegaler Wahlkampffinanzierung im September 2021 legte er Berufung ein.
(sda/joe)