Deutschland

Gericht weist Antrag von Ex-AfD-Landeschef gegen Rauswurf zurück

· Online seit 22.01.2021, 15:40 Uhr
Ein deutsches Gericht hat am Freitag einen Eilantrag des früheren Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der rechtspopulistischen Partei zurückgewiesen.
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Nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben. Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt.

Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.

Der AfD-Bundesvorstand hatte Kalbitz' Mitgliedschaft am 15. Mai 2020 mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.

Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. Beide waren Wortführer des sogenannten «Flügels». Nachdem der deutsche Verfassungschutz (Inlandsgeheimdienst) den «Flügel» im März als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft hatte, löste sich dieser Ende April offiziell auf.

veröffentlicht: 22. Januar 2021 15:40
aktualisiert: 22. Januar 2021 15:40
Quelle: sda

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