Den Haag

Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Wladimir Putin

17.03.2023, 17:03 Uhr
· Online seit 17.03.2023, 16:22 Uhr
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) mit Sitz in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Das gab der ICC auf Twitter bekannt. Grund sind mutmassliche Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine.
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Dem Kremlchef wird laut ICC vorgeworfen, die persönliche Verantwortung für die widerrechtliche Deportation ukrainischer Kinder nach Russland zu tragen. Dabei handle es sich um ein Kriegsverbrechen. Einem entsprechenden Antrag des Chefanklägers Karim Khan auf Ausstellung eines Haftbefehls hatten die Richter stattgegeben.

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Es ist der erste Haftbefehl, den das Gericht im Zusammenhang mit mutmasslichen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen hat. Das Gericht erliess auch einen Haftbefehl gegen Maria Lwowa-Belowa, die russische Beauftragte für Kinderrechte. Auch ihr werden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder zur Last gelegt.

Russland erkennt Gericht nicht an

Putin soll als Befehlshaber zur Verantwortung gerufen werden. Er habe seine zivilen oder militärische Untergebenen unzureichend kontrolliert, wird der Verdacht begründet. Der genaue Text der Haftbefehle wird nicht veröffentlicht, um Opfer und Zeugen zu schützen, wie das Gericht mitteilte.

Es ist aber unwahrscheinlich, dass Putin tatsächlich auch vor dem Gericht in Den Haag erscheinen wird. Russland erkennt das Gericht nicht an. Die Sprecherin des russischen Aussenministeriums, Maria Sacharowa, hatte erst am Donnerstag in einer Pressekonferenz zu möglichen Haftbefehlen gegen Russen gesagt: «Mit dem Organ arbeitet Russland nicht zusammen. Und mögliche Haft-«Rezepte», die von dem Internationalen Gericht ausgehen, sind für uns juristisch nichtig.» Die Entscheidungen des Gerichts hätten keine Bedeutung für Russland. Das Gericht darf ausserdem keine Prozesse in Abwesenheit der Angeklagten führen.

Verbrechen gegen Menschlichkeit

Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an.

2015 übergab der ukrainische Aussenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung. Kurz nach Ausbruch des Krieges hatte Chefankläger Khan bereits Ermittlungen in der Ukraine aufgenommen.

(osc/sda)

veröffentlicht: 17. März 2023 16:22
aktualisiert: 17. März 2023 17:03
Quelle: Today-Zentralredaktion

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