Kohl-Witwe setzt sich im Streit mit Ex-Ghostwriter durch
Für Maike Kohl-Richter ist das Urteil die Voraussetzung, um im nächsten Schritt die Herausgabe erstreiten zu können. Es geht um Tonkopien und abgetippte Passagen. Die Herausgabe der Original-Bänder hatte Helmut Kohl noch zu Lebzeiten erstritten.
Auf Dokumente und Akten, die Schwan für seine Arbeit an Kohls Memoiren zur Verfügung gestellt und möglicherweise nicht vollständig zurückgegeben wurden, dürfte die Kohl-Seite allerdings keinen Zugriff mehr bekommen. Diese Ansprüche sind laut BGH verjährt.
Kohl hatte dem Journalisten und Historiker 2001 und 2002 in vielen Treffen ausführlich aus seinem Leben berichtet. Schwan zeichnete etwa 630 Stunden Gespräch auf. Aber vor Vollendung der Memoiren kam es zum Bruch. Seither beschäftigt Gerichte der Streit um das Anvertraute. Kohl war von 1982 bis 1998 deutscher Bundeskanzler. Er starb 2017.