Bundesstrafgericht

Kriegsverbrechen: Angeklagter bezeichnet Verfahren als erbärmlich

· Online seit 03.12.2020, 14:45 Uhr
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Hauptverhandlung gegen Alieu Kosiah, einen früheren liberianischen Kommandanten, aufgenommen. Dem Mann wird vorgeworfen, während des ersten Bürgerkrieges von 1989 bis 1996 Kriegsverbrechen begangen zu haben.
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Der heute 45-jährige Kosiah erschien am Donnerstag mit seinem Pflichtverteidiger Dimitri Gianoli vor der Strafkammer. Der Angeklagte befindet sich seit November 2014 in Haft. Derzeit ist er in einem Berner Regionalgefängnis untergebracht.

In der Befragung durch den vorsitzenden Richter Jean-Luc Bacher betonte Kosiah, er sei unterdessen seit sechseinhalb Jahren im Gefängnis. Er stritt alle Vorwürfe ab, die gegen ihn erhoben worden sind. Am Ende des Vormittags empörte er sich darüber, dass dies alles erbärmlich sei.

Ausstandsbegehren gestellt

Im Rahmen der Vorfragen beantragte Kosiahs Anwalt Dimitri Gianoli, den Ausstand von Alain Werner, dem Vertreter eines Teils der Privatkläger. Gianoli kritisierte, dass ein Interessenkonflikt vorliege, weil Werner auch Direktor der Nichtregierungsorganisation (NGO) Civitas Maxima ist. Diese NGO trug massgeblich dazu bei, dass es zur Strafuntersuchung gegen Kosiah kam. Sie setzt sich für Opfer von Kriegsverbrechen ein.

Gemäss Gianoli soll es Werner regelrecht auf Kosiah abgesehen haben, nachdem er erfahren hatte, dass dieser in der Schweiz lebt. Werner habe während der Untersuchung auch versucht, einen Zeugen der Verteidigung davon abzubringen, eine Aussage zu machen.

Der Staatsanwalt des Bundes wies darauf hin, dass die Verbindung von Werner zur Civitas Maxima seit Jahren bekannt sei. Werner habe ihm gegenüber bekräftigt, dass die genannten Vorwürfe falsch seien.

Nachteil für Kläger

Werner plädierte dafür, die Verhandlung zu verschieben, damit seine Klienten anwesend sein können. Oder zumindest sei die Befragung Kosiahs per Video nach Liberia zu übertragen. Die Zweiteilung des Prozesses sei ein grosser Nachteil für seine Klienten. Auch Vertreter der weiteren Privatkläger schlossen sich grösstenteils den Argumenten Werners an.

Der Staatsanwalt des Bundes anerkannte, dass die Präsenz der Privatkläger wünschenswert gewesen wäre und sie einen Nachteil erleiden könnten. Er beantragte deshalb, dass der Angeklagte gefilmt werde.

Der Liberianer muss sich wegen der Ermordung von Zivilisten und entwaffneten Soldaten verantworten. Er soll die Taten selbst begangen oder seinen Leuten befohlen haben. Ihm wird ausserdem vorgeworfen, eine Frau vergewaltigt zu haben. Weiter soll er die Totenruhe eines Zivilisten gestört haben, indem er dessen Herz aufass.

Als Kommandant einer Gruppe der Miliz Ulimo (United Liberation Movement of Liberia) soll Kosiah Zivilisten gezwungen haben, Waren unter unmenschlichen Bedingungen zu transportieren. Dabei wurden diese Menschen gemäss Anklage geschlagen und auch exekutiert.

veröffentlicht: 3. Dezember 2020 14:45
aktualisiert: 3. Dezember 2020 14:45
Quelle: sda

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