Deutschland

Lambrecht will Weisungsbefugnisse von Justizministern einschränken

· Online seit 02.12.2020, 21:50 Uhr
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Weisungsbefugnisse von Justizministern gegenüber Staatsanwaltschaften nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einschränken.
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«Ich werde eine Änderung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vorschlagen», kündigte die SPD-Politikerin am Mittwoch nach einer Videokonferenz mit ihren EU-Kollegen an. «Die rechtlich bestehende Möglichkeit von Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften möchte ich im Bereich der europäischen Zusammenarbeit ausschliessen.» Damit würden die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an die Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften in der europäischen Zusammenarbeit erfüllt.

Der EuGH hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass gesetzlich nicht ausgeschlossen sei, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Die Debatte darüber griff die EU-Kommission im September schliesslich auch in einem Bericht über den Zustand des deutschen Rechtsstaats auf.

veröffentlicht: 2. Dezember 2020 21:50
aktualisiert: 2. Dezember 2020 21:50
Quelle: sda

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