Wahlrecht

Luzerner Parteien sollen weiterhin Wahllisten verbinden können

· Online seit 01.06.2021, 05:50 Uhr
Bei den Wahlen ins Luzerner Kantonsparlament sollen Parteien weiterhin Listenverbindungen eingehen können. Die Kantonsregierung lehnt eine Motion von Dieter Haller (SVP) ab, der Listenverbindungen als intransparent taxiert und diese deswegen abschaffen will, wie er am Montag mitteilte.
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Haller kritisierte in seinem Vorstoss, dass Parteien vermehrt aus wahltaktischen Gründen ihre Kandidatenlisten verbinden würden. Um Programminhalte gehe es immer weniger. Die Wählerschaft wisse so oft nicht, welcher Partei sie mit ihrer Stimme zu einem Sitz verhelfe.

Haller will zudem die Unterlistenverbindungen, bei denen ein Wildwuchs herrsche, stark einschränken. Eine Partei solle nur noch eine solche eingehen dürfen, forderte er.

Für die Regierung gibt es aber keinen Grund, an den seiner Ansicht nach «bewährten Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien» etwas zu ändern. Er weist darauf hin, dass für die kantonalen Parlamentswahlen die gleichen Vorgaben gelten würden, wie sie der Bund für die Nationalratswahlen kenne. Es wäre für die Wählerschaft nicht nachvollziehbar, hier zwei unterschiedliche Regimes zu haben.

Wirkung von Stimmen kleinerer Parteien

Die Kantonsregierung mag auch nicht daran glauben, dass Parteien bei ihren Überlegungen die programmatischen Gesichtspunkte zu stark vernachlässigen würden. Reine wahltaktische Listenverbindungen würden von der Wählerschaft kritisch beurteilt, erklärte er.

Die Regierung befürchtet zudem, dass Einschränkungen bei den Listenverbindungen dazu führen könnten, dass kleine Parteien nicht mehr kandidieren würden. Und er weist auf einen weiteren Effekt von Listenverbindungen hin: Sie könnten dazu beitragen, dass auch Stimmen für Parteien, die den Sprung ins Parlament nicht schafften, einen Einfluss auf die Sitzverteilung hätten und deren Stimmen somit nicht verloren gehen würden.

veröffentlicht: 1. Juni 2021 05:50
aktualisiert: 1. Juni 2021 05:50
Quelle: sda

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