Kinderbetreuung

Neues Nidwaldner Kinderbetreuungsgesetz: Neustart wegen Uneinigkeit

· Online seit 04.03.2021, 12:59 Uhr
Die Nidwaldner Kantonsregierung hat den Prozess für die Erarbeitung eines neuen kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes gestoppt, weil die Meinungen dazu weit auseinander gehen. Er verlangt nun eine «vertiefte Auslegeordnung».
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Die Vernehmlassung habe ein «sehr uneinheitliches Echo» auf die Vorlage ausgelöst, teilte die Regierung am Donnerstag mit. Zwar waren sich praktisch alle Teilnehmenden einig, dass das Prinzip der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Zukunft stärker gewichtet werden soll. Über die Art und Weise gingen die Meinungen aber weit auseinander.

Wenig Konsens herrschte laut Regierungsrat unter anderem bei der Festlegung der Qualitätsstandards von Kinderbetreuungseinrichtungen, beim Berechnungsmodell der Gemeindebeiträge oder bei der Einkommensobergrenze, nach der Familien einen Anspruch auf staatliche Beiträge geltend machen können.

Die Regierung wollte unter anderem, dass neu nur noch Kindertagesstätten Kantonsbeiträge erhalten, die in die Qualität der Betreuung investieren und Lehrstellen für Kinderbetreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis anbieten. Zudem schlug sie vor, den Kreis der Eltern, die Anspruch auf Unterstützungsbeiträge haben, auszuweiten.

Vorlage hätte schweren Stand im Landrat

Die Regierung geht davon aus, dass die Vorlage wegen der stark divergierenden Haltungen im Landrat einen schweren Stand hätte, wie Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger (SVP) in der Medienmitteilung zitiert wird. Sie stoppt aus diesem Grund den laufenden Prozess.

Ziel sei es, die unterschiedlichen Anspruchsgruppen früher ins Projekt miteinzubeziehen und einen gemeinsamen Nenner zu finden, schreibt sie. Die Grundlagen für den Neustart des Gesetzgebungsprozesses sollen im Herbst dieses Jahres vorliegen.

Gesetz aus dem Jahr 2013

Bis auf Weiteres bleibt damit das bisherige Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Dieses besteht seit 2013. Seither lancierten im Kanton Nidwalden sieben Institutionen an neuen Standorten Betreuungsangebote.

Auch aufgrund dieser Zunahme stellte die Regierung bereits 2016 den Bedarf einer Gesetzesrevision fest, unter anderem wegen der Abrechnungsmodalitäten von Kindertagesstätten, der Ausgestaltung der Elternbeiträge oder den Qualitätskriterien in der familienexternen Kinderbetreuung. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Projektgruppe schlug deshalb diese umfassende Totalrevision vor.

veröffentlicht: 4. März 2021 12:59
aktualisiert: 4. März 2021 12:59
Quelle: sda

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