Nidwalden berechnet Pflegekosten in Heimen künftig individuell
Das Kantonsparlament beriet die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in erster Lesung. Bei der Restfinanzierung handelt es sich um jene Pflegekosten, die nicht von der versicherten Person oder der Krankenkasse getragen werden, sondern die der Kanton bezahlen muss.
Diese Restkosten legt die Regierung bislang in einer Normtaxe fest, die auf den Kosten sämtlicher Pflegeinstitutionen im Kanton basierte. Drei Nidwaldner Heime erhoben Einsprache gegen die Taxen, die der Regierungsrat 2019 erlassen hatte. Zudem hält das Bundesgericht fest, dass Normtaxen nur erlaubt sind, wenn sie die Kosten decken.
Neu wird für jedes Pflegeheim eine individuelle Taxe festgelegt. Sie basiert zu 50 Prozent auf den Pflegekosten des jeweiligen Heims sowie zu 50 Prozent auf den Pflegekosten aller Pflegeheime. Berücksichtigt wird zudem der Nominallohnindex für die entsprechenden Gesundheitsberufe.
Von keiner Partei Einwände
Gegen die Vorlage gab es von keiner Partei Einwände. Erika Liemb Gander (Grüne) etwa lobt den Kompromiss, den man ausgehandelt habe. Die effektiven Kosten würden künftig besser abgebildet und angemessen vergütet.
Wäre die Regelung bereits 2018 in Kraft gewesen, hätte der Kanton Nidwalden 45'000 Franken mehr zahlen müssen, dies bei einem Gesamtbetrag von 8,1 Millionen Franken, der an die Pflegekosten in Pflegeheimen fliesst.
Die zweite Lesung der Gesetzesänderung im Kantonsparlament findet am 21. Oktober statt. Die Regelung tritt 2021 in Kraft.