Obwalden schafft Beschwerdemöglichkeit gegen Härtefall-Entscheide
So können Unternehmen neu innert zehn Tagen nach Erhalt des Entscheids eine anfechtbare Verfügung des fünfköpfigen Expertengremiums verlangen, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat erhoben werden.
Gesuchsteller, die bereits einen abschliessenden Entscheid erhalten haben, können bis 16. Juni ebenfalls eine anfechtbare Verfügung verlangen.
Weil aus dem Härtefallprogramm mittlerweile ein umfassend geregeltes Instrument mit Massenverfahren und hohem Auszahlungsvolumen geworden sei, sei es aus Sicht der Regierung mit Blick auf die Rechtsweggarantie und auf einen Entscheid des Bundesgerichts nicht mehr vertretbar, kein Rechtsmittel gegen Entscheide des Expertengremiums vorzusehen, heisst es weiter.
Für die Unterstützung der von der Coronapandemie besonders betroffenen Unternehmen stehen im Kanton Obwalden maximal 24 Millionen Franken zur Verfügung.