Sozial

Obwalden verzichtet auf Neuberechnung der Kesb-Gebühren

04.11.2021, 16:19 Uhr
· Online seit 04.11.2021, 16:18 Uhr
Der Kanton Obwalden verzichtet darauf, den Kostenanteil der Gemeinden an der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) neu aufgrund der Einwohnerzahl zu berechnen. Eine entsprechende Forderung der SVP im Kantonsparlament fand in der Vernehmlassung keine Mehrheit.
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Die Leistungen der Kesb in Obwalden bezahlt der Kanton, wobei die Gemeinden eine Abgeltung leisten. Diese erfolgt durch die Verschiebung von Steuereinheiten. Das Kantonsparlament hatte im vergangenen Jahr die Gemeindebeiträge leicht reduziert.

Gleichzeitig stellte die SVP aber den Antrag, dieses Finanzierungsmodell zu überprüfen und fand damit im Parlament eine hauchdünne Mehrheit. Sie argumentierte, das System sei bezugsfremd, da die Kosten für Fürsorgefälle nichts mit der Steuerkraft einer Gemeinde zu tun hätten.

Daraufhin liess der Kanton Varianten prüfen, wie die Obwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Die Regierung empfehle, das geltende System beizubehalten. Mit Pro-Kopf-Beiträgen würde die Kesb nämlich eine an den Kanton ausgelagerte Aufgabe der Gemeinden bleiben, was eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt habe.

Stimmvolk wird 2022 darüber entscheiden

Unbestritten war eine zweite Gesetzesänderung, mit der ein gemeinsamer Sozialdienst der Gemeinden ermöglicht wird. Zu diesem Schritt haben sich die sieben Obwaldner Gemeinden entschieden, weil das aktuelle System an seine Grenzen stosse. Das Stimmvolk soll im Frühjahr 2022 darüber befinden.

Die beiden Gesetzesnachträge kommen nun noch einmal ins Kantonsparlament. Das Inkrafttreten ist per 1. April 2022 vorgesehen.

veröffentlicht: 4. November 2021 16:18
aktualisiert: 4. November 2021 16:19
Quelle: sda

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