Abstimmung

Obwaldner Regierung tritt nicht auf Abstimmungsbeschwerden ein

· Online seit 17.11.2021, 14:14 Uhr
Die Obwaldner Regierung ist nicht auf zwei Beschwerden eingetreten, die die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz bemängelten. Er sei nicht zuständig, da es sich um Vorlagen auf Bundesebene handle.
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Die Abstimmungsbeschwerden kamen zum einen von einer Privatperson aus dem Kanton Obwalden, zum anderen war eine Kollektivbeschwerde von 156 Personen eingegangen, von denen eine Person in Obwalden wohne, wie die Obwaldner Regierung am Mittwoch mitteilte. In beiden Fällen seien der Wortlaut des Abstimmungszettels sowie der Inhalt der Abstimmungserläuterungen bemängelt worden.

Dies könne aber schon von Verfassungs wegen nicht Anfechtungsgegenstand in einem Verfahren vor einer Kantonsregierung sein, da die Formulierungen vom Bundesrat stammten. Der Nichteintretensentscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.

veröffentlicht: 17. November 2021 14:14
aktualisiert: 17. November 2021 14:14
Quelle: sda

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