Abstimmung
Obwaldner Regierung tritt nicht auf Abstimmungsbeschwerden ein
· Online seit 17.11.2021, 14:14 Uhr
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Die Abstimmungsbeschwerden kamen zum einen von einer Privatperson aus dem Kanton Obwalden, zum anderen war eine Kollektivbeschwerde von 156 Personen eingegangen, von denen eine Person in Obwalden wohne, wie die Obwaldner Regierung am Mittwoch mitteilte. In beiden Fällen seien der Wortlaut des Abstimmungszettels sowie der Inhalt der Abstimmungserläuterungen bemängelt worden.
Dies könne aber schon von Verfassungs wegen nicht Anfechtungsgegenstand in einem Verfahren vor einer Kantonsregierung sein, da die Formulierungen vom Bundesrat stammten. Der Nichteintretensentscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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