Wildtiere

Obwaldner Regierung will Wolf schon ab weniger Rissen an den Kragen

· Online seit 05.05.2021, 12:05 Uhr
Mit Wölfen, die sich an Schafen, Kühen und Co. gütlich tun, soll weniger Federlesens gemacht werden, als es der Bund vorschlägt. Die Obwaldner Regierung fordert, dass Einzeltiere aus Wolfsrudeln abgeschossen werden können, sobald diese fünf Nutztiere gerissen haben. Auch der Kanton Zug will mehr Härte.
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Der Bund schlägt im Rahmen der Revision der Eidgenössischen Jagdverordnung vor, diese Schadenschwelle im Streifgebiet eines Rudels von bislang 15 auf 10 Risse innerhalb von vier Monaten zu senken. Das berücksichtige die Anliegen der Land- und Alpwirtschaft zu wenig, hält der Obwaldner Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort fest, wie er am Mittwoch schreibt.

Die Schadenschwelle für edukative Abschüsse müsse zwingend tiefer liegen. Er befürchte nämlich, dass sich Wolfsrudel ansonsten an Nutztiere als Beute gewöhnen und sich darauf spezialisieren würden, begründet der Regierungsrat die Forderung.

Eine Spezialisierung der Wölfe befürchtet auch der Zuger Regierungsrat, der seine Vernehmlassungsantwort gleichentags veröffentlichte. Damit der Wolf nicht mehrmals Beute greifen kann, sollten bereits nach einmaligen Rissereignissen, Massnahmen gegen einzelne Wölfe ergriffen werden können, heisst es darin.

Keine «Wiederholungstäter»

Einzeltiere sollen die Kantone zum Abschuss freigegeben können, wenn diese einen erheblichen Schaden anrichten, eine Gefährdung für den Menschen darstellen oder sich auffällig verhalten. Auch hier möchte die Obwaldner Regierung für einen «erheblichen Schaden» den Wölfen weniger Risse zugestehen und «Wiederholungstäter» nicht dulden.

Tötet ein einzelner Wolf zwei Rinder, Pferde Esel oder Lamas innerhalb von vier Monaten, soll er abgeschossen werden dürfen. Eine Unterscheidung nach Nutztierart lehnt die Zuger Regierung ab. Sowohl Schafe und Ziegen als auch Rinder und Pferde sollen im Idealfall nicht zu den Beutetieren des Wolf es gehören. Dies werde mit Vergrämung oder gezielten Abschüssen von Einzeltierren erreicht.

Die Obwaldner Regierung will zudem den Bund bei den Herdenschutzmassnahmen stärker zur Kasse bitten. So sollen Tierhalter etwa für Herdenschutzhunde und Wildzäune 80 Prozent der Kosten vergütet erhalten und nicht maximal 80 Prozent, wie es der Bund vorschlägt.

Zug vermisst Graugans

Ein weiteres Wildtier ist der Zuger Regierung ein Dorn im Auge: Sie bemängelt, dass in der Verordnung die Graugans nicht zur regulierbaren Art erklärt wird. Am Zugersee werde zum Schutz des Wasserschilfbestands der Graugansbestand seit 2013 reguliert, was nicht mehr möglich wäre.

Die Gesetzesrevision nimmt zwei Motionen des Parlaments auf. Diese wurden nach dem Nein der Revision des Jagdgesetzes an der Urne eingereicht. Die angepasste Verordnung wahrt das Resultat der Volksabstimmung. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenzen für Eingriffe in Rudel bleiben beim Bund. Die Vernehmlassung dauerte bis am 5. Mai 2021.

veröffentlicht: 5. Mai 2021 12:05
aktualisiert: 5. Mai 2021 12:05
Quelle: sda

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