Sexistisch?

Schlager-Song «Layla» spaltet Politik und Gesellschaft

10.08.2022, 18:07 Uhr
· Online seit 25.07.2022, 05:38 Uhr
Der neue Schlager-Song «Layla» polarisiert. Für die einen ist es ein grosser Sommer-Hit, für die anderen viel zu sexistisch. Mehrfach wurde die Single deshalb an Partys verboten. Viele Künstlerinnen und Künstler sind der Meinung, dass dies ein Eingriff in die Kunstfreiheit sei. Ein Rechtsprofessor der Uni Luzern ordnet ein.
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Selten hat ein Schlagersong solch hohe Wellen geschlagen wie «Layla». In ihrer Hit-Single singen DJ Robin und Schürze: «Ich hab’ ‘n Puff. Und meine Puffmama heisst Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler.» So einfach der Text, so gross auch der Erfolg. Der Ballermann-Song hat bereits über 45 Millionen Aufrufe auf Spotify. In Deutschland erreichten die beiden Künstler bereits drei Mal die Spitze der Charts. Und auch in der Schweiz erreicht «Layla» mehrfach Spitzenplatzierungen.

Nicht bei allen kommt der Liedtext gut an. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz wird rege darüber debattiert, ob der Song zu sexistisch sei. In mehreren deutschen Städten wurde daraufhin verboten, «Layla» an Festen und Partys zu spielen.

Gegen die «Layla»-Zensur reagieren viele Kulturschaffende mit wenig Verständnis. Interpret DJ Robin sagt gegenüber der Bild-Zeitung: «Diese Entscheidung ist absoluter Wahnsinn. In jedem Deutsch-Rap-Lied sind die Texte schlimmer. Da regt sich kein Mensch auf.» Mit dem Hashtag #freelayla erhält er Unterstützung von vielen weiteren Schlagerstars, aber auch von Musikerinnen und Musiker aus anderen Genres.

Politik mischt sich ein

«Layla» betritt nun auch die Polit-Bühne der Schweiz. Die Junge SVP vertritt die Meinung der deutschen Künstler. «Es gibt viele primitivere und geschmackslosere Songs», sagt Präsident David Trachsel auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1. Es sei unerheblich, ob man das Lied gut oder schlecht finde. Er führt aus: «Jeder soll hören dürfen, was man will.» Gegen diese Verbotskultur wolle sich seine Partei wehren: «Wir möchten die Kunstfreiheit in der Schweiz schützen.»

Die Junge SVP versucht nun, mit einem Wettbewerb den Song auf den ersten Platz der Hitparade zu befördern. Via Facebook und Instagram können Userinnen und User ein Video von sich machen, bei dem sie «Layla» hören. Zu gewinnen gibt es eine Reise an den Ballermann im Wert von 600 Franken.

Ein Wettbewerb, der bei der Juso überhaupt nicht gut ankommt. «Wir sind nicht erstaunt, dass die JSVP einmal mehr eine sexistische Aktion unterstützt», sagt Rosalina Müller, Zentralsekretärin der Juso. Sie findet die Aktion «völlig fehl am Platz».

Sie sagt: «Layla ist einer von vielen sexistischen Songs, das ist die traurige Realität.» Das Lied stufe Frauen als «jung und geil» ab. Müller fügt hinzu: «Das ist einfach ein krasses, fälschliches Bild.» Ihre Partei fordert nun, dass Radios und Clubs die Single nicht mehr spielen.

Rechtprofessor ordnet ein

Dabei stellt sich folgende Frage: «Darf dieser Song überhaupt verboten werden?» PilatusToday und Tele 1 hat Sebastian Heselhaus, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern, mit dieser Thematik konfrontiert. Heselhaus entgegnet, dass der Song gar nicht verboten werden kann: Er darf verkauft und gespielt werden. «Sicher ist <Layla> bei kritischer Betrachtung als sexistisch einzustufen. Aber das Lied überschreitet noch nicht die rechtlichen Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit», sagt er im Gespräch.

Die Schwelle, um ein Lied generell zu verbieten, sei zum Schutz der Meinungsvielfalt viel höher. «Dafür müsste beispielsweise eine konkrete Person beleidigt oder die Bevölkerung zu Hass angestachelt werden», führt Heselhaus aus.

Im Fall geht es lediglich darum, ob ein Veranstalter das Abspielen eines provokanten Songs verbieten kann, um eingeladene Bevölkerungsgruppen nicht zu provozieren. Das darf jeder private Anbieter. «Auch eine staatliche Institutionen als Organisator kann das Abspielen eines Lieds an einem spezifischen Event verbieten», sagt der Professor. Der Staat müsse sich dafür jedoch vor den Grundrechten rechtfertigen. «Einen Eingriff kann er beispielsweise aufgrund der Kulturpolitik, aber auch zum Schutz von Bevölkerungsgruppen vor Provokationen tun», sagt Heselhaus.

Der Professor verfolgt die Diskussion um «Layla» interessiert mit. «Es ist auch rechtlich spannend zu beobachten, wie die Gesellschaft sensibilisierter ist bezüglich Sexismus. Der Songtext spielt mit den Grenzen und die Gesellschaft reagiert.» Der Rechtsprofessor stellt zum Schluss die rhetorische Frage: «Zieht sie dabei die Grenzen neu oder hätte man das nicht schon viel früher tun müssen?»

veröffentlicht: 25. Juli 2022 05:38
aktualisiert: 10. August 2022 18:07
Quelle: PilatusToday

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