Spitalversorgung

Statuten der Luzerner Kantonsspital AG müssen angepasst werden

· Online seit 12.12.2020, 11:15 Uhr
Bevor die Statuten der künftigen Luzerner Kantonsspital AG und der Luzerner Psychiatrie AG vom Kantonsrat genehmigt sind, müssen sie bereits angepasst werden. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament in einer Zusatzbotschaft eine Präzisierung, mit der Abgaben von fast 4 Millionen Franken eingespart werden können.
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Der Regierungsrat hatte im Sommer 2020 die ersten Statuten der künftigen Luzerner Kantonsspital AG und der Luzerner Psychiatrie AG erlassen. Diese müssen noch vom Kantonsrat genehmigt werden.

Heute ist das Luzerner Kantonsspital eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Als AG soll es freier im Markt agieren sowie das Nidwaldner Kantonsspital übernehmen können. Bei den Vorarbeiten zur Neuorganisation des Luzerner Kantonsspitals per Mitte 2021 stellte sich heraus, dass die Statuten in einigen Punkten zu wenig präzis formuliert worden sind, wie aus der am Montag veröffentlichten Botschaft des Regierungsrats an den Kantonsrat hervorgeht.

Dabei geht es um den Status der «gemeinnützigen Aktiengesellschaft», den die Luzerner Kantonsspital AG und die Luzerner Psychiatrie AG erhalten sollen. Würden die Statuten nicht angepasst, würden Stempelabgaben fällig, beim Spital 3,54 Millionen Franken und bei der Psychiatrie 0,37 Millionen Franken.

Der Bund erhebe auf der Ausgabe von Aktien eine Abgabe von 1 Prozent, teilte der Regierungsrat mit. Von der Stempelabgabe ausgenommen seien Aktiengesellschaften mit gemeinnützigem Zweck, etwa solche, die wie Spitäler der Fürsorge von Kranken dienten.

Allerdings müssen diese Aktiengesellschaften in ihren Statuten auch Vorgaben zu Dividenden- und Tantimenzahlungen einhalten, wenn sie die Stempelabgabe vermeiden wollen. So sind Tantiemen ausdrücklich auszuschliessen. Die Dividende muss auf 6 Prozent beschränkt werden. Diese beiden Punkten sollen deswegen zusätzlich in den Statuten verankert werden.

Die 6-Prozent-Limite bei den Dividenden ist gemäss Regierungsrat eine theoretische Sache. Damit die gemeinnützige Luzerner Kantonsspital und Psychiatrie AG nämlich steuerbefreit sind, müssen sie eine andere Beschränkung zu den Dividenden einhalten. Diese wird jährlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgesetzt. Demnach würde die für 2020 mögliche maximale Dividende bei 1,5 Prozent liegen, also deutlich unter den 6 Prozent.

veröffentlicht: 12. Dezember 2020 11:15
aktualisiert: 12. Dezember 2020 11:15
Quelle: sda

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