Afghanistan

Taliban: Zurschaustellen von Getöteten nur noch mit Richterentscheid

· Online seit 15.10.2021, 12:45 Uhr
Die Taliban-Regierung in Afghanistan hat das öffentliche Zurschaustellen und das Aufhängen der Leichen von Verbrechern ohne richterliche Empfehlung verboten.
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Das geht aus einer Anordnung der militant-islamistischen Machthaber vom späten Donnerstagabend hervor. Im islamischen Recht gibt es einige Verbrechen, bei denen eine öffentliche Zurschaustellung der Täter empfohlen werden könnte, etwa Diebstahl, Mithilfe zum Ehebruch oder zum ausserehelichem Sex, Verleumdung oder Falschaussagen.

Seit ihrer Machtübernahme Mitte August hatten die Taliban in einigen Provinzen die Leichen von Menschen, die der Entführung oder des Mordes beschuldigt wurden, öffentlich aufgehängt. Dieses Vorgehen wurde sowohl im Inland als auch im Ausland stark kritisiert.

Es bestätigte bei vielen zudem den Eindruck, dass sich die Taliban seit ihrer ersten Herrschaft (1996-2001) nicht verändert hätten. Damals waren öffentliche Hinrichtungen mutmasslicher Verbrecher, das Aufhängen von Leichen oder Zerstückeln ihrer Körper gängige Praxis.

In einer Reihe neuer Anordnungen wiesen die Taliban ihre Sicherheitsbehörden ausserdem an, der Sicherheit «wichtiger Experten» und «berühmter Fachleute» im Lande grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Unklar war zunächst, was genau damit gemeint ist.

Nach der Machtübernahme der Taliban im August haben viele Akademiker und hochgebildete Menschen das Land verlassen, weil sie nicht unter der Taliban-Herrschaft leben wollten. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Viele gebildete Afghanen, insbesondere diejenigen, die in den Städten leben, suchen nach einem Weg aus dem Land.

veröffentlicht: 15. Oktober 2021 12:45
aktualisiert: 15. Oktober 2021 12:45
Quelle: sda

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