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Urner Regierung erhält infolge der Coronakrise Notrechtskompetenzen

Kantonale Abstimmung UR

Urner Regierung erhält infolge der Coronakrise Notrechtskompetenzen

· Online seit 29.11.2020, 13:45 Uhr
Als Folge der Coronakrise hat das Urner Stimmvolk am Sonntag der Kantonsregierung Notrechtskompetenzen erteilt. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 63,34 Prozent gibt es dem Regierungsrat künftig das Recht, befristete Noterlasse zu beschliessen.
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7144 Personen stimmten dafür, 4135 Personen waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,6 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Die Urner Regierung hatte im Corona-Lockdown ohne verfassungsmässige Notrechtskompetenzen agieren müssen. Im Gegensatz zum Bund und den meisten Kantonen kennt Uri kein Dringlichkeitsrecht. Diese Lücke wird nun geschlossen.

Uri übernimmt mit dieser Lösung wortwörtlich die Regelung von Ob- und Nidwalden. Die befristeten Noterlasse müssen sobald als möglich dem Landrat unterbreitet werden, der dann über die weitere Geltung befindet.

Die Regierung kann nun etwa Gemeinden ermächtigen, zur Verhinderung von Ansteckungen in einer Pandemie statt Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchzuführen. Für leise Kritik an der Vorlage gesorgt hatte die Tatsache, dass für die Anpassung keine Vernehmlassung durchgeführt wurde. Die Regierung erwiderte, man habe aus Zeitgründen darauf verzichtet.

veröffentlicht: 29. November 2020 13:45
aktualisiert: 29. November 2020 13:45
Quelle: sda

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