Religion

Verdacht gegen Krienser Imam nicht nachgewiesen

· Online seit 05.05.2020, 11:20 Uhr
Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen einen Imam eingestellt, dem vorgeworfen worden war, in einer Moschee in Kriens in einer Predigt zu Gewalt aufgerufen zu haben. Dieser Verdacht habe sich nicht erhärtet.
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Der 39-jährige Imam war im Oktober 2019 festgenommen worden. Bei einer Hausdurchsuchung sei nichts Nachteiliges zum Vorschein gekommen, teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Auch die Untersuchungen hätten den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht rechtsgenüglich nachweisen können.

Die Ermittlungen gegen den aus dem Irak stammende Imam nahmen ihren Anfang, nachdem die «SonntagsZeitung» berichtetet hatte, er habe in einem Freitagsgebet in der Krienser Moschee Dar Assalam den Gläubigen geraten, ihre Ehefrauen mit leichten Schlägen zu disziplinieren, wenn andere Massnahmen, wie Gespräche und das Verlassen des Ehebetts, nichts genützt hätten.

Die Ermittler hätten den Imam befragt und den Journalisten, der den Vorwurf veröffentlichte, sagte ein Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Zudem habe man Notizen und Unterlagen ausgewertet, auf die man bei der Hausdurchsuchung gestossen sei.

Kein konkreter Tatbeweis

Der Imam habe zwar bestätigt, eine Predigt gehalten zu haben, aber die Vorwürfe zum Inhalt bestritten. Bei einem fehlenden Geständnis hätten es für eine allfällige Verurteilung etwa belastende Video- oder Tonaufnahmen oder Texte gebraucht. Die Staatsanwaltschaft habe aber nirgends einen konkreten Tatbeweis gefunden. Anwesende der Predigt konnte sie nicht eruieren.

Der Vorstand der Moschee hatte den Imam wegen der Vorwürfe freigestellt. Er begründete dies damit, dass er die Verfassungen der Schweiz und des Kantons Luzern respektiere. In der Moschee dürfe kein Hass, keine Hetze und keine Gewalt verbreitet werden. Es würden weder radikale Prediger noch radikale Reden akzeptiert.

Der Dar Assalam Verein gehört zur Islamischen Gemeinde Luzern (IGL), der acht islamischen Vereine angehören. Seit 2005 ist die IGL im Auftrag der Vereine Ansprech- und Dialogpartner der Luzerner Muslime für Behörden, Kirchen und der Öffentlichkeit. Im Kanton Luzern leben rund 20'000 Muslime.

Als Folge des Vorfalls empfahl die IGL, künftig alle Predigten aufzuzeichnen und die Aufnahmen ein Jahr lang aufzubewahren. Zudem sollen die Gemeinden vier Personen einführen, die ständig bei Predigten dabei sind und einschreiten könnten.

veröffentlicht: 5. Mai 2020 11:20
aktualisiert: 5. Mai 2020 11:20
Quelle: sda

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