Kantonsfinanzen OW

Vorschlag zu neuer Obwaldner Schuldenbremse zerzaust

· Online seit 09.07.2020, 11:25 Uhr
Im Kanton Obwalden werden die Steuern nicht automatisch erhöht, wenn die Verschuldung zu stark ansteigt. Dies hatte die Regierung im Rahmen einer neuen Schuldenbremse vorgeschlagen, ist aber in der Vernehmlassung auf Ablehnung gestossen.
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Diese Systemänderung des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) habe sich als nicht mehrheitsfähig erwiesen, teilte die Obwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mit. Den Nachtrag, den die Regierung nun dem Parlament vorlege, bilde «den kleinsten gemeinsamen Nenner der Parteien und Gemeinden» ab.

Hintergrund der geplanten Anpassungen ist, dass Obwalden die Schuldenbremse seit dem Budget 2018 nicht mehr einhält. Zudem erreicht der Kanton den Selbstfinanzierungsgrad in den nächsten Jahren nicht.

Die Regierung war mit einem ersten Versuch, die Schuldengrenze anzupassen, im September 2019 im Kantonsrat gescheitert. Sie hätte unter anderem eine teilweise Fremdfinanzierung ermöglicht.

Kein Automatismus bei Steuerfuss

Im April schickte der Regierungsrat einen neuen Entwurf in die Vernehmlassung. Darin war etwa festgehalten, dass die Steuerfüsse automatisch und ohne Referendum um 0,1 Einheiten erhöht werden, wenn die Vorgaben der maximalen Verschuldung nicht eingehalten werden.

Darauf werde nun verzichtet. Die Gegner in der Vernehmlassung hätten durch einen Automatismus einen Eingriff in die Gemeindeautonomie geltend gemacht, hiess es beim Finanzdepartement auf Anfrage. Abgelehnt wurde er auch, weil nur natürliche Personen betroffen gewesen wären, weil die Planungssicherheit bedroht und dem Stimmbürger die Mitsprache entzogen worden wäre.

Auch finanzpolitische Buchungen sollen weiterhin möglich sein. Der Kanton hatte in seinem Entwurf noch festgehalten, er wolle im Sinne der Transparenz keine zusätzlichen Abschreibungen, Rücklagen und Vorfinanzierungen sowie zweckgebundene Steuern mehr. Dies sahen die Vernehmlassungsteilnehmer anders.

Deckel bei Verschuldung

Für die Gemeinden bleiben die bestehenden Vorgaben betreffend Haushaltsgleichgewicht und Schuldenbegrenzung beibehalten. Sowohl bei ihnen als auch beim Kanton soll aber die rollende Aufgaben- und Finanzplanung um zwei Jahre erweitert werten, um künftige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Zusätzlich schlägt die Regierung eine Limite der Verschuldung in Form eines Nettoverschuldungsquotienten von 130 Prozent vor. Dieser gibt an, welcher Anteil der Steuererträge nötig wäre, um die Nettoschuld abzutragen.

Bislang lag dieser bei 100 Prozent, die Regierung hatte 150 Prozent vorgeschlagen und legt nun einen Kompromiss vor. Ist der Kanton stärker verschuldet, ist im Budget kein Defizit mehr erlaubt. 2019 lag der Wert in Obwalden bei 14 Prozent.

Schulden statt Steuererhöhung

Die Regierung habe sich für diese Anpassungen entschieden auch vor dem Hintergrund der ungewissen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, hält sie fest. Eine Erhöhung der Kantonssteuer lehnt sie ab. Um die notwendigen Investitionen gesetzeskonform tätigen zu können, soll der Kanton in den kommenden Jahren mehr Schulden machen.

Gemäss aktueller Hochrechnungen rechnet der Kanton für das Jahr 2020 noch mit einem Ergebnis in der budgetierten Grössenordnung von minus 2 Millionen Franken. Mehreinnahmen dürften die Mehraufwendungen insbesondere im Bereich Gesundheit aufgefangen können.

Der Kantonsrat wird den Nachtrag zum FHG voraussichtlich im September und Oktober 2020 behandeln. Das Inkrafttreten ist per 1. Januar 2021 vorgesehen.

veröffentlicht: 9. Juli 2020 11:25
aktualisiert: 9. Juli 2020 11:25
Quelle: sda

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