Kantonsrat

Zuger Firmen werden nicht von der Kirchensteuerpflicht befreit

· Online seit 26.08.2021, 18:45 Uhr
Juristische Personen im Kanton Zug können künftig nicht selber entscheiden, ob sie Kirchensteuern bezahlen wollen oder nicht. Der Kantonsrat hat am Donnerstag eine SVP-Motion abgelehnt, welche die Kirchensteuer für Firmen freiwillig machen wollte.
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Das Parlament erklärte die Motion mit 50 zu 21 Stimmen für nicht erheblich. Jede natürliche Person in der Schweiz habe die Wahlfreiheit, ob man einer Konfession angehören wolle und entsprechend der Kirchensteuerpflicht unterstellt sei oder nicht. Diese Wahlfreiheit bestehe bei den juristischen Personen aber nicht, argumentierten die SVP-Motionäre.

Und: Es sei unverständlich, dass juristische Personen Kirchensteuern zahlen müssen, obwohl sie nicht Mitglied einer Konfession sein können und sich ebenso wenig auf das Grundrecht derReligionsfreiheit berufen können.

Die Belastung der juristischen Personen durch die Kirchensteuer sei im Kanton Zug bescheiden, argumentierte die Regierung und beantragte, die Motion nicht erheblich zu erklären. Demgegenüber hätte ein Verzicht auf die Erhebung von Kirchensteuern «gravierende Auswirkungen» auf die anerkannten Religionsgemeinschaften. «Die Freiwilligkeit wäre ein totaler Fehltritt», sagte Zugs Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP).

Anerkennung der Leistung der Kirche

Auch Anastas Odermatt (ALG) wollte die Motion als nicht erheblich erklären. Denn von den «wertvollen Beiträgen», welche die Kirche an die Gesellschaft leiste, profitierten schliesslich auch die juristischen Personen.

Ronahi Yener sagte, auch die SP-Fraktion anerkenne das grosse Engagement der Landeskirchen für die Gesellschaft. Bei einer Abschaffung der Kirchensteuer für Firmen gebe es nur Verlierer. «Wir haben Sympathien für eine umfassende Revision der Kirchensteuer», sagte Yener. «Aber für eine ganzheitliche.»

Auch die Mitte unterstütze die Nichterheblichkeitserklärung, sagte Roger Wiederkehr. In der Beantwortung der Motion halte die Regierung fest, was die Landeskirchen alles leisteten. Über die Kirchensteuer könne die Wirtschaft die soziale Verantwortung wahrnehmen.

Bei einem Wegfall der Kirchensteuer für juristische Personen könnten Leistungen nicht mehr von den Landeskirchen ausgeübt werden und würden auf den Kanton zurückfallen.

«Aus Politik heraushalten»

Stefan Moos (FDP) betonte, die Kirche habe sich aus der politischer Meinungsmache herauszuhalten. Aber: Sie leiste unbestritten äusserst wichtige Beiträge für die Gesellschaft und dafür sei die Kirchensteuer existenziell wichtig. Er war dagegen, «ein gut funktionierendes System» auf den Kopf zustellen.

Die Befreiung von der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen war kürzlich auch im Kanton Uri Thema. Der Urner Landrat hatte Ende Juni eine entsprechende Motion abgelehnt. FDP-Landrat Ludwig Loretz argumentierte erfolglos, dass mit einer Freiwilligkeit, wie sie andere Kantone kennen, der Grundsatz der Glaubensfreiheit respektiert würde.

veröffentlicht: 26. August 2021 18:45
aktualisiert: 26. August 2021 18:45
Quelle: sda

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