Landrat NW

Zwei Corona-Notverordnungen vom Landrat Nidwalden genehmigt

· Online seit 26.05.2021, 10:17 Uhr
Die Härtefallmassnahmen für durch die Coronakrise gebeutelten Nidwaldner Unternehmen haben nun auch den Segen des Parlaments. Der Landrat hat am Mittwoch die entsprechende Notverordnung einstimmig genehmigt und auch einem Ausnahmeregime für Gemeindeversammlungen zugestimmt.
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Das Kantonsparlament hatte die Notverordnung zu den Härtefallmassnahmen bereits am 31. März behandeln wollen. Die damalige Version war aber bereits veraltet, der Regierungsrat erliess auf den 1. April eine neue.

Hintergrund der Änderung waren neue Bestimmungen des Bundes, welche dazu führten, dass der Kanton mehr A-fonds-perdu-Beiträge auszahlt. Das aktuelle Regime sieht vor, dass die Härtefallhilfe bis zu einer Höhe von 300'000 Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen ausbezahlt wird. Was diese Limite übersteigt, wird in Bürgschaften gewährt. Diese Notverordnung gilt bis Ende Jahr.

19 Millionen Franken ausbezahlt

Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (Mitte) sagte, dass Nidwalden bislang Härtefallhilfe von rund 19 Millionen Franken ausbezahlt habe. Ziel des Regierungsrats sei es, Hilfsgesuche rasch und nach gleichen Regeln zu entscheiden. Zudem sollten sachgerechte Entschädigungen, also keine Über- oder Unterentschädigungen, ausbezahlt werden.

Damit die Hilfe schnell gewährt werden konnte, erliess der Regierungsrat eine Notverordnung. Solche müssen schnellstmöglich vom Landrat genehmigt werden. Diese Genehmigung war unbestritten.

Pragmatisches Vorgehen

Die Votanten aus dem Rat stellten fest, dass das Härtefallregime vom Bund im Laufe der Zeit stark ausgebaut worden sei. Jörg Genhart (SVP) sagte, das pragmatische Vorgehen des Regierungsrat sei opportun gewesen, dieser habe gar keine andere Wahl gehabt.

Gianni Clavadetscher (FDP) begrüsste namens seiner Fraktion, dass der Regierungsrat rasch gehandelt habe. Bruno Christen (Mitte) sagte, die Härtefallmassnahmen und die dazugehörende Notverordnung seien angesichts der ungewissen Lage richtig.

Delf Bucher (Grüne/SP) stimmte in das Lob für die Kantonsregierung ein. Er wünschte sich aber, dass auch die, welche von der Coronahilfe nicht erfasst würden, unterstützt würden. Er nannte Studentinnen und Studenten, die nicht jobben könnten, oder alleinerziehende Mütter. Zudem machte er sich für das «Basler Modell» zur Unterstützung von Geschäftsmieterinnen und -mieter stark.

Gemeindeversammlungen ermöglichen

Unbestritten war auch eine zweite Notverordnung, die das Parlament zu genehmigen hatte. In dieser ging es um die politischen Rechte während der Coronapandemie, eine Diskussion fand nicht statt.

Gemeindeversammlungen können demnach mit einem Schutzkonzept durchgeführt werden. Ausdrücklich erlaubt wird die Übertragung der Versammlung in andere Räumlichkeiten, um so die Versammlung in kleinere Gruppen aufzuteilen. Die Versammlungen dürfen auch im Freien stattfinden.

Zudem können die Gemeinden für die Teilnahme an Gemeindeversammlungen eine Anmeldung verlangen. Den Gemeinden wird zudem erlaubt, die Frühjahrsversammlung zu verschieben oder abzusagen. Ferner enthält die Notverordnung Vorgaben für die Delegiertenversammlungen von Gemeindeverbänden.

Die Notverordnung zu den Gemeindeversammlungen läuft Ende September 2021 aus. Begründet wurde die Befristung durch den Regierungsrat damit, dass Notverordnungen verhältnismässig sein müssten und nicht «auf Vorrat» erlassen werden dürften.

veröffentlicht: 26. Mai 2021 10:17
aktualisiert: 26. Mai 2021 10:17
Quelle: sda

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