Beizer sollen Strassenflächen nutzen dürfen
Die Luzerner Stadtregierung will dem Gewerbe in diesen «ausserordentlichen Zeiten» entgegenkommen, wie sie in der Antwort auf einen Vorstoss schreibt. Die Regierung will zur temporären Nutzung von öffentlichem Grund mit einer praktisch ausgerichteten und rasch umsetzbaren Lösung Hand bieten.
Flexible Nutzung und unkomplizierte Lösungen
Zwei Vorstösse von CVP und SP haben in den vergangenen Tagen eine flexible und unkomplizierte Nutzung von öffentlichem Raum gefordert. Der Vorstoss der SP verlangte insbesondere, dass Gastronomen auch Strassenflächen als temporäre Boulevardzonen nutzen können.
Wie die Luzerner Regierung schreibt, sei sie sich der Dringlichkeit der Vorstösse bewusst und nehme deshalb bereits heute Montag, 11.05.20, dazu Stellung. Die diversen dringlichen «Coronavorstösse» werden am Donnerstag, 14.05.20, vom Stadtparlament beraten.
Erweitungerung von Boulevardflächen ohne Baugesuch
Grundsätzlich sollen die Anliegen der Vorstösse bewilligt werden, schreibt die Regierung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich keine neuen Nutzungskonflikte daraus ergeben und dass alle «sicherheitsrelevanten» Anforderungen erfüllt seien.
Die Erweiterung von bestehenden Boulevardflächen werden in Abstimmung mit der Luzerner Polizei, dem Tiefbauamt und der Feuerpolizei geprüft. Bei einem positiven Entscheid kann der Gesuchsteller sofort mit der Erweiterung beginnen. Es wird auf vorläufig auf ein Baubewilligungsverfahren verzichtet.
Zurückhaltung bei kommerzieller Nutzung
Die zusätzliche kommerzielle Nutzung von Park- und Grünflächen soll gemäss Luzerner Stadtregierung vermieden werden. Rückzugsorte seien in diesen Zeiten besonders wichtig, und die Bevölkerung soll Orte ohne Konsumationszwang zur Verfügung haben.
Wartezonen und Verkauf vor Läden sind möglich
Die Stadtregierung will eine grundsätzliche Lockerung des Verbots des Verkaufs vor Läden ermöglichen. Um Nutzungskonflikte vorzubeugen, ist jedoch eine individuelle Prüfung unter Abwägung aller Bedürfnisse im öffentlichen Raum nötig.
Nutzung von Parkplätzen und Strassenraum in eingeschränktem Rahmen
Die Stadtregierung hält fest, dass die temporäre Nutzung von Strassen und Parkplätzen für Gastronomen auf Gesuch hin geprüft wird. Strassensperrungen sollen jedoch auch in diesen Zeiten eine Ausnahme bilden. Diese sind dann möglich, wenn sich nicht nur für die Gastronomie, sondern für alle zu Fuss Gehenden ein deutlicher Mehrwert ergibt.
Widerrufe möglich
Ein Widerruf der beschlossenen Massnahmen ist jederzeit möglich. Insbesondere wenn sich die Situation rund um das Coronavirus wieder verändern sollte.