Risikoausgleich

Bundesrat verfeinert Berechnung für Prämien

· Online seit 11.09.2020, 11:02 Uhr
Damit Krankenkassen mit älteren und somit eher «teureren» Versicherten nicht benachteiligt werden, gibt es einen finanziellen Ausgleich. Der Bundesrat hat nun die gewisse Indikatoren verfeinert.
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Der sogenannte Risikoausgleich wurde geschaffen, um dem für die Krankenversicherer bestehenden Anreiz, möglichst gesunde Personen zu versichern, entgegenzuwirken. Ziel ist es, dass der Krankenversicherer keine Risikoselektion betreiben kann. Versicherer, die viele hohe Risiken versichern, erhalten Beiträge aus dem Risikoausgleich.

Erst Anfang Jahr ist der neu revidierte Risikoausgleich in Kraft getreten. Er berücksichtigt neben dem Alter, Geschlecht und dem Aufenthalt im Spital oder Pflegeheim neu auch eine Reihe von Medikamenten, die zur Behandlung chronischer Krankheiten wie Diabetes, Asthma oder Multiple Sklerose eingesetzt werden.

Gewisse Änderungen erwiesen sich jedoch als ungenügend. Der Bundesrat hat deshalb am Freitag die Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung angepasst. Konkret werden die Fristen für die Datenlieferung verkürzt, um die Prämien und die Rabatte der Versicherungsmodelle genauer zu berechnen, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst. Auch fliessen neu bestimmte technische Informationen zu den Versicherten mit ein. Der Eidgenössische Datenschützer hatte keine Einwände. (rwa)

veröffentlicht: 11. September 2020 11:02
aktualisiert: 11. September 2020 11:02
Quelle: CH Media

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