Götti der Schwester

36-Jähriger wegen sexuellen Handlungen an geistig behindertem Mädchen angeklagt

17.08.2022, 09:25 Uhr
· Online seit 17.08.2022, 06:50 Uhr
Ein 36-jähriger Schweizer steht am Mittwochmorgen wegen sexuellen Handlungen mit einer Minderjährigen vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, mit der geistig behinderten Schwester seines Göttikindes Sex gehabt zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 22 Monate Haft.
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«Hey schatzi gots der guet.» Mit solchen Nachrichten fing der damals 32-jährige Mann an, dem 13-jährigen Mädchen zu schreiben. Der Beschuldigte ist ein Freund der Familie und Götti der Schwester des Opfers. Noch am selben Tag, dem 18. November 2018, kam es zur ersten Verabredung und zum Kuss auf den Mund. Nach dem Treffen schrieb der Mann erneut. «Ok ich würd dich wieder küssen, wenn ich darf» und «Hab dich lieb».

Der Beschuldigte führte den Chat in der Folge immer deutlicher in eine sexuelle Richtung: «würdest du auch Sex haben mit mir.» Er befragte das Mädchen mehrfach über ihren Körper und drängte sie dazu, ihm Nacktbilder zu schicken. Oftmals mit einer Ergänzung wie «kei wort zu nimand». Gemäss der Staatsanwaltschaft antwortete das geistig behinderte Mädchen mehrheitlich mit einsilbigen Antworten wie «Ja» oder «Ok». Das Mädchen soll dem Beschuldigten zweimal entkleidete Bilder von ihr zugeschickt haben.

In der Zeit zwischen November und Dezember kam es zu mehreren Treffen. Der Beschuldigte soll das Mädchen dabei immer wieder geküsst und intim berührt haben. Am 9. Dezember 2018 kam es, mutmasslich an einem unbekannten Ort in Meggen am See, zu einer weiteren Verabredung. Bei dieser soll der Beschuldigte in seinem Auto ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der 13-Jährigen gehabt haben.

22 Monate Haft und Therapie gefordert

Im Januar 2019 sprach das Mädchen gemeinsam mit einer Fachbereichsleiterin beim Polizeiposten Hochdorf vor. Dabei wurde der Polizei der WhatsApp-Chatverlauf mit den sexuellen Inhalten gezeigt. Im Rahmen eines zunächst informellen Gesprächs soll das Mädchen gesagt haben, dass sie der Beschuldigte «überall anfasse». Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Mittlerweile befindet sich der 36-Jährige im vorzeitigen ambulanten Massnahmenvollzug.

Am Mittwoch muss sich der Beschuldigte vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Für das Sexualverbrechen und den eigens beschafften kinderpornografischen Bildern fordert die Staatsanwaltschaft 22 Monate Gefängnis für den Mann. Zudem sei eine ambulante Psychotherapie anzuordnen, bis die Behandlung aus fachärztlicher Sicht nicht mehr notwendig sei.

(red.)

veröffentlicht: 17. August 2022 06:50
aktualisiert: 17. August 2022 09:25
Quelle: PilatusToday

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