Warum muss ich Fundgegenstände abgeben?
Tatsächlich machst du dich strafbar, wenn du eine gefundene Sache, deren Wert 10 Franken übersteigt, nicht der Polizei übergibst. Das ist im Artikel 720 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt. Dafür hast du Anspruch auf einen Finderlohn (als Richtwert gelten 10 Prozent des Wertes, dieser ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben).
Anders ist es, wenn du den Gegenstand in einem öffentlichen oder bewohnten Gebäude findest: Dann musst du es z. B. der Eigentümerin oder dem Abwart des Gebäudes abgeben. In öffentlichen Verkehrsmitteln gibst du es dem Personal ab. Unternehmen (zu denen beispielsweise auch die SBB gehören) haben aber keinen Anspruch auf Finderlohn.
Achtung: Wenn du den Fund nicht abgibst, zählt das als «unrechtmässige Aneignung». Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden! Zuerst müsste jedoch eine Anzeige erfolgen.
Was soll ich tun, wenn ich etwas finde?
Wenn du etwas in der Stadt findest, kannst du es persönlich im Fundbüro der Luzerner Polizei abgeben oder per Post schicken.
Findest du einen Gegenstand ausserhalb der Stadt, kannst du ihn auch beim nächsten Polizeiposten abgeben.
Wo kann ich mich melden, wenn ich etwas vermisse?
Es gibt einen schweizweiten Online-Fundservice, bei dem du Verlorenes anmelden und suchen kannst. Massenartikel (z.B. Schirme, Kleidung, Bücher, Spielzeuge, Wert unter 20 Franken) werden online nicht erfasst und müssen direkt im Fundbüro gesucht und abgeholt werden.
Gut zu wissen: Verlierst du unterwegs deinen Ausweis, verliert er zusätzlich dazu seine Gültigkeit. Selbst wenn er wieder gefunden wird, darfst du ihn nicht weiter verwenden und musst einen Neuen beantragen. Das geht ganz schnell hier. Wurdest du bestohlen, musst du separat eine Anzeige bei der Luzerner Polizei erstatten.
Kostet das Fundbüro etwas?
Die Polizei darf Gebühren für die Aufbewahrung erheben, diese musst du bei der Abholung bezahlen. Je nach Wert des Fundgegenstandes zahlst du zwischen fünf und 200 Franken. Wirklich wahr, steht so im Gesetz.
Skurrile Fundstücke oder: Was man alles verlieren kann
«Im Fundbüro der Luzerner Polizei werden zumal kuriose Fundstücke abgegeben, bei denen man sich fragt, wie diese vergessen gehen konnten», schreibt die Polizei in ihrem Facebook-Post. Kinderwagen, Musikinstrumente, Gehstöcke und Ski-Sets sind nur wenige Beispiele.
Was passiert mit nicht abgeholten Gegenständen?
Die Polizei darf Artikel, die nicht abgeholt wurden, nach spätestens einem Jahr versteigern: «Die Versteigerung der Gegenstände wird durch das Betreibungsamt der Stadt Luzern durchgeführt», schreibt die Luzerner Polizei auf ihrer Website. Das Datum der nächsten Auktion ist noch nicht veröffentlicht. Wer aber jetzt schon stöbern will, kann dies ganzjährig auf dem Ricardo-Profil der Luzerner Polizei tun.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.