Axenstrasse

Arbeiten für Galerie Gumpisch können aufgenommen werden

25.09.2020, 17:22 Uhr
· Online seit 25.09.2020, 17:20 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren gegen die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der Neuen Axenstrasse einen ersten Entscheid gefällt. Es hat der Beschwerde die aufschiebende Wirkung teilweise entzogen, sodass mit den Arbeiten für den Bau der Galerie Gumpisch begonnen werden kann.
Anzeige

Mit der A4 neue Axenstrasse soll eine dauerhaft sichere Verbindung zwischen den Kantonen Schwyz und Uri gebaut werden. Wie dringend eine solche benötigt wird, zeigt sich erneut durch die Sperrung der Axenstrasse am 25. September nach einem Steinschlag.

Wichtiger Teilerfolg für das Axenprojekt

Dem Antrag der Bauherrschaft wurde vom Bundesverwaltungsgericht in wichtigen Teilen stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Umweltverbänden – gegen die Baubewilligung für die Galerie Gumpisch inklusive Hilfsbrücke und Ersatzbiotopen in Ingenbohl – wurde aufgehoben.

Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald die Rechtskraft des Entscheides eintritt. Angefangen werden muss mit den beiden Biotopen, damit den Amphibien rechtzeitig ein Lebensraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Beim Hauptteil des Axenstrassen-Projekts, dem neuen Sisikon-Tunnel, hat das Gericht keinen Entscheid gefällt. Dies obwohl es die Notwendigkeit der Umfahrung anerkennt. Es bestehe aber keine zeitliche Dringlichkeit. Dort muss die Bauherrschaft warten, bis die Beschwerde behandelt wurde.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgericht kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.

veröffentlicht: 25. September 2020 17:20
aktualisiert: 25. September 2020 17:22
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch