Arbeiten für Galerie Gumpisch können aufgenommen werden
Mit der A4 neue Axenstrasse soll eine dauerhaft sichere Verbindung zwischen den Kantonen Schwyz und Uri gebaut werden. Wie dringend eine solche benötigt wird, zeigt sich erneut durch die Sperrung der Axenstrasse am 25. September nach einem Steinschlag.
Wichtiger Teilerfolg für das Axenprojekt
Dem Antrag der Bauherrschaft wurde vom Bundesverwaltungsgericht in wichtigen Teilen stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Umweltverbänden – gegen die Baubewilligung für die Galerie Gumpisch inklusive Hilfsbrücke und Ersatzbiotopen in Ingenbohl – wurde aufgehoben.
Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald die Rechtskraft des Entscheides eintritt. Angefangen werden muss mit den beiden Biotopen, damit den Amphibien rechtzeitig ein Lebensraum zur Verfügung gestellt werden kann.
Beim Hauptteil des Axenstrassen-Projekts, dem neuen Sisikon-Tunnel, hat das Gericht keinen Entscheid gefällt. Dies obwohl es die Notwendigkeit der Umfahrung anerkennt. Es bestehe aber keine zeitliche Dringlichkeit. Dort muss die Bauherrschaft warten, bis die Beschwerde behandelt wurde.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgericht kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.