Meggen

Baustopp für Containersiedlung: Notlage für Kanton Luzern verschärft sich

03.11.2022, 18:01 Uhr
· Online seit 03.11.2022, 17:42 Uhr
Der vor einer Woche vom Luzerner Kantonsgericht angeordnete Baustopp für die temporäre Flüchtlingsunterkunft in Meggen verschärft laut dem Kanton die Notlage bei der Unterbringung. Er äusserte «Verwunderung» über den Gerichtsentscheid.

Quelle: PilatusToday/Andreas Wolf

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Am 21. Juni diesen Jahres wurden die Gemeinden verpflichtet, vorübergehende Unterkunftsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen. Demnach war die Gemeinde Meggen verpflichtet, bis am 1. September 97 Plätze und bis am 1. Dezember 123 Plätze zu organisieren, so der Kanton Luzern in einer Mitteilung.

Mit dem Bau der Wohncontainersiedlung wären 100 Plätze abgedeckt gewesen. Mit dem Baustopp, der das Kantonsgericht per 24. Oktober veranlagt hat, verschärft sich die Notlage für den Kanton Luzern, so der Kanton in seiner Mitteilung. Das Kantonsgericht begründete seinen Entscheid jedoch genau unter anderem mit der fehlenden Notlage bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen.

Quelle: Tele 1

Mit Verwunderung nimmt der Kanton Luzern deshalb diesen Entscheid des Kantonsgerichtes zur Kenntnis. Schon am 18. März erklärte die Kantonsregierung die Notlage in der Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine. Um diese schwierige Situation zu bewältigen, setzte er den Kantonalen Führungsstab ein.

Nachfolgelösung noch unklar

Zurzeit sei ungewiss, wie schnell Ersatz für diese 100 Plätze gefunden werden kann. Eine alternative Unterbringung in einer Zivilschutzanlage ausserhalb von Meggen sei deshalb auch nicht mehr auszuschliessen. Auch im neuen Jahr sei nicht damit zu rechnen, dass sich die Notlage entspannen wird. Wie der Bundesrat bereits kommuniziert hat, soll der Schutzstatus S noch bis im Frühjahr 2024 bestehen bleiben.

(red.)

veröffentlicht: 3. November 2022 17:42
aktualisiert: 3. November 2022 18:01
Quelle: PilatusToday

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