Jagdgesetz

Bestand präventiv regulieren – Ständerat erleichtert die Jagd auf den Wolf

29.09.2022, 19:45 Uhr
· Online seit 29.09.2022, 17:53 Uhr
Künftig dürfen Wölfe geschossen werden, bevor sie einen Schaden angerichtet haben. Dieser soll so verhindert werden. Das hat der Ständerat entschieden. Die Debatte ist für die Zentralschweiz gerade angesichts einer Wolfssichtung in Nottwil brandaktuell.
Anzeige

Der Wolf drängt immer mehr in zivilisierte Gebiete. Daran müsse man sich gewöhnen, meint der Wildhüter des Kantons Luzern, Daniel Schmid: «Wenn man die Situation des Wolfes schweizweit betrachtet, sieht man, dass in den Alpen eine hohe Dichte an Wölfen herrscht.» Es habe über ein Dutzend Rudel, welche sich in Richtung Norden ausbreiten. «So kann es im Mittelland zu mehr Sichtungen kommen.» Wie eben in Nottwil.

Der Ständerat hat am Donnerstag darüber diskutiert, wie die Wolfspopulation reguliert werden kann. Neu sollen Wölfe nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhindern. Der Ständerat hat eine Art Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen. Im Zentrum steht die proaktive Regulierung der Wölfe. Der Ständerat hiess die Vorlage, die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) ausgearbeitet wurde, am Donnerstag mit 31 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.

Arbeit und Kosten

«Wir haben eine Wolfsbesiedelung in der Schweiz», sagte Kommissionssprecher Othmar Reichmuth (Mitte/SZ). Die von der Wiederansiedlung des Wolfs betroffenen Tierhalter hätten viel Arbeit, Schutzmassnahmen kosteten Geld, und mit dem Einpferchen der Tiere über Nacht gebe es Gesundheitsprobleme, sagte Reichmuth. «Es muss immer zuerst ein Schaden vorausgesetzt sein. Erst dann kann man eingreifen.» Das Konzept wolle man nun ändern. Vor allem Vertreter von Bergkantonen plädierten für ein Ja. Es gehe um den Erhalt des Kulturgutes Alpsömmerung, sagte Stefan Engler (Mitte/GR).

Die Betroffenen fühlten sich alleine gelassen mit ihrer Angst vor Wölfen, doppelte Marco Chiesa (SVP/TI) nach. Beat Rieder (Mitte/VS) wies auf die «Kann-Formulierung» hin. Ein Kanton könne also entscheiden, die Rudel nicht zu regulieren.

«Höchst problematischer Entwurf»

Werden Wölfe reguliert, muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zustimmen. Zudem darf die Regulierung die Population nicht gefährden. Weitere Voraussetzungen sind, dass Schutzmassnahmen Wolfsrisse nicht verhindern können und die Regulierung für den Erhalt der Artenvielfalt nötig ist.

Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) sprach von einem «höchst problematischen Entwurf». Sie bedauerte, dass ein gemeinsamer Vorschlag von neun Verbänden aus Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und Wald von der Kommission nicht aufgenommen worden sei.

Dieser fusst auf gezielten Abschüssen von Problem-Wölfen und auf mehr Herdenschutz. Die Verbände nannten den Vorschlag der Urek-S in einer Mitteilung eine «Scheinlösung». «Wölfe reissen andere Tiere», sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Wolle man diese Risse vermeiden, müsse man Wölfe ausrotten. «Diesen Geist atmet die Vorlage aus.»

Gefährdende Wölfe töten

Der Glarner Mathias Zopfi (Grüne) plädierte für ein Ja zur Urek-Vorlage und für gezielte Abschüsse statt einer generellen Regulierung, wie die Vorlage sie vorsehe. Er hoffe, der Nationalrat verbessere den Entwurf in diese Richtung.

Einzelne Wölfe, die Menschen gefährden, sollen die Kantone töten lassen dürfen. Das geltende Recht lässt das nur zu, wenn ein Wolf erheblichen Schaden anrichtet. Zudem hiess der Rat Englers Einzelantrag gut, nach Rissen «insbesondere von Nutztieren» während der Sömmerungszeit Rudel-Regulierungen zu ermöglichen.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga war grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage. Sie plädierte aber erfolglos gegen die Bestimmung, wonach der Bund den Kantonen Finanzhilfen leisten muss für die Personalkosten «beim Umgang mit dem Wolf». Es sollten keine neuen Subventionen geschaffen werden, sagte sie. Der Rat beschloss den Passus aber mit 36 zu 3 Stimmen.

Begrenzung auf 17 Rudel

Die Vorlage ist ein neuer Anlauf für eine Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe präventiv geschossen werden dürfen, wenn sie noch keinen Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von «Abschüssen auf Vorrat».

Bestandesregulierungen beim geschützten Wolf sollen künftig ebenso möglich sein wie beim geschützten Steinbock. Wölfe sollen zwischen 1. September und 31. Dezember reguliert werden dürfen.

Aktuell streifen ungefähr 180 Wölfe durch die Schweiz. Die Gebirgskantone fordern eine Begrenzung auf 17 Rudel. Laut Kommissionssprecher Reichmuth sind es derzeit zwanzig.

(sda/log/hch)

veröffentlicht: 29. September 2022 17:53
aktualisiert: 29. September 2022 19:45
Quelle: Today-Zentralredaktion

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch