Das müsst ihr beim Campen in der Natur wissen
Quelle: PilatusToday
Gundsätzliches
Einzelne Übernachtungen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze sind schweizweit ohne Bewilligungen erlaubt.
Das Campieren in Naturschutz- und Wildschutzgebieten sowie in Jagdgebieten oder Gebieten mit ausdrücklichem Campingverbot ist grundsätzlich verboten. Generell empfehlen wir vor jedem wilden Campingausflug die entsprechende Gemeinde zu kontaktieren, damit es nach einer Nacht unter Sternen kein böses Erwachen gibt.
Obwalden: Eine Nacht ist erlaubt
Der Kanton Obwalden kennt bezüglich Wildcampen eine Ausnahme. Hier darf eine Nacht abseits der Campingplätze ohne Bewilligung verbracht werden. Dies, sofern kein privates oder öffentliches Interesse verletzt wird, sagt Roland Christen, Leiter Amt für Wald und Landschaft. Die Übernachtung erfolge auf eigenes Risiko.
Luzern: Zustimmung des Grundeigentümers notwendig
Im Kanton Luzern hält man sich an die Schweizerische Gesetzgebung. Diese sieht vor, dass Wildcamper mit Zustimmung des Grundeigentümers bis zu 30 Tage auf dessen Grundstück campieren dürfen. Ausgenommen sind gewisse Schutzgebiete und Gewässer.
In Schwyz bis zu 48 Stunden möglich
Im Kanton Schwyz darf mit Zustimmung des Landeigentümers bis zu 48 Stunden abseits der Campingplätze campiert werden.
Nidwalden: Eine Sache zwischen Camper und Grundeigentümer
In Nidwalden darf wild campiert werden. Vorher ist jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.
In Zug ist Wildcampieren Gemeindesache
Im Kanton Zug sind die jeweiligen Gemeinden für das Wildcampieren zuständig. Camper sollten sich vorgängig immer mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen.