Die Zeit wird knapp: Bis dann musst du deine Steuererklärung einreichen
Die Fristverlängerung der Steuererklärung ist kantonal geregelt und deshalb in den Zentralschweizer Kantonen unterschiedlich. Die ersten, die die Steuererklärung einreichen müssen, sind Luzernerinnen und Luzerner. Natürliche Personen, also nicht selbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen, konnten ihre Frist im Frühjahr bis Ende August verlängern. Das ist schon in wenigen Tagen. Daher lohnt es sich für Drückeberger, dieses Wochenende für die Steuererklärung zu nutzen.
In Ausnahmefällen kann die Frist mit einem schriftlichen Gesuch über den August hinweg verlängert werden. Der Kanton Luzern betont jedoch, dass solche Fristerstreckungen nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt werden.
Obwalden, Schwyz und Zug lassen sich Zeit
In den Kantonen Nidwalden und Uri können natürliche Personen die Frist bis Ende September verlängern. Danach müssen sie sich ebenfalls an das zuständige Steueramt wenden, falls sie noch mehr Zeit benötigen.
Das Schlusslicht bilden die Kantone Obwalden, Schwyz und Zug. Natürliche Personen können die Frist bis Ende Dezember verlängern. Im Kanton Schwyz ist die Fristverlängerung vor Ablauf einer bereits bewilligten Fristerstreckung möglich. Das bedeutet, dass man unter dem Jahr die Frist immer wieder rauszögern kann. In Zug kann man in Ausnahmefällen sogar die Frist von Ende Dezember verlängern. Jedoch muss dies schriftlich an die Steuerverwaltung des Kantons Zug geschehen. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 35 Franken erhoben, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.