Diese Regeln musst du künftig beachten
So müssen alle E-Bikes ab dem 1. April mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein, ähnlich wie bei den Autos. Damit können E-Bikes von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen werden, schreiben die Zentralschweizer Polizeikorps. Weiterhin benötigen E-Bikes bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen ein ruhendes weisses Vorder- sowie ein rotes Rücklicht.
Die Lichtpflicht gilt für Strassen, aber auch für Waldwege oder BikeTrails.
Führerausweis nötig
Zudem weisen die Zentralschweizer Polizeikorps darauf hin, dass E-Bikes und E-Trottinetts für Kinder unter 14 Jahren verboten sind. Dies, weil es laut den gesetzlichen Bestimmungen für das Fahren dieser Gefährte einen Führerausweis für Motorfahrräder der Kategorie M braucht.
Ab 16 Jahren ist es möglich, mit E-Bikes bis zu 25 km/h ohne Ausweis zu fahren. Bei schnelleren E-Bikes von maximal 45 km/h wird ein Führerausweis der Kategorie M benötigt und das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Trendfahrzeuge sind auf Strassen verboten
Keine Verkehrszulassungen haben Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards. Diese dürfen im Strassenverkehr nicht benutzt werden.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat die geltenden Regeln für Velofahrerinnen und Velofahrer zusammengefasst.
(red.)