Mit E-Bike unterwegs?

Diese Regeln musst du künftig beachten

· Online seit 23.03.2022, 14:50 Uhr
Das warme und sonnige Wetter lockt aufs Velo. Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen dazu auf, sich über die geltenden Regeln zu informieren, vor allem bei den E-Bikes gibt es einige Änderungen.
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So müssen alle E-Bikes ab dem 1. April mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein, ähnlich wie bei den Autos. Damit können E-Bikes von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen werden, schreiben die Zentralschweizer Polizeikorps. Weiterhin benötigen E-Bikes bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen ein ruhendes weisses Vorder- sowie ein rotes Rücklicht.

Die Lichtpflicht gilt für Strassen, aber auch für Waldwege oder BikeTrails.

Führerausweis nötig

Zudem weisen die Zentralschweizer Polizeikorps darauf hin, dass E-Bikes und E-Trottinetts für Kinder unter 14 Jahren verboten sind. Dies, weil es laut den gesetzlichen Bestimmungen für das Fahren dieser Gefährte einen Führerausweis für Motorfahrräder der Kategorie M braucht.

Ab 16 Jahren ist es möglich, mit E-Bikes bis zu 25 km/h ohne Ausweis zu fahren. Bei schnelleren E-Bikes von maximal 45 km/h wird ein Führerausweis der Kategorie M benötigt und das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.

Trendfahrzeuge sind auf Strassen verboten

Keine Verkehrszulassungen haben Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards. Diese dürfen im Strassenverkehr nicht benutzt werden.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat die geltenden Regeln für Velofahrerinnen und Velofahrer zusammengefasst.

(red.)

veröffentlicht: 23. März 2022 14:50
aktualisiert: 23. März 2022 14:50
Quelle: PilatusToday

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