Nach erwischtem Netflix-Fahrer

Diese Strafe droht, wenn du beim Autofahren abgelenkt bist

· Online seit 23.04.2021, 12:20 Uhr
Bei einer Polizeikontrolle wurde ein Koreaner gebüsst, der während dem Autofahren eine Serie auf seinem Tablet schaute. Wir wollten es genau wissen: Welche Strafe droht, wenn man zum Beispiel mit dem Handy am Ohr im Auto erwischt wird? Die Polizei gibt Antwort.
Anzeige

Erst jüngst beschäftigte sich die Luzerner Polizei mit einem Autofahrer, der während der Fahrt auf der Autobahn auf seinem Tablet eine Serie schaute. Der Mann aus Korea wurde gebüsst und  zusätzlich an die Staatsanwaltschaft verzeigt (PilatusToday berichtete). Doch was passiert, wenn man als Autofahrer durch das Handy oder Navi abgelenkt wird? Diese Frage hat uns Franz-Xaver Zemp, Leiter Fachstelle Verkehr bei der Luzerner Polizei, beantwortet.

Einblick ins Handy wird nicht verlangt

Das Nachweisen einer Übertretung wegen Benützung des Handys gestalte sich als nicht einfach, erklärt Zemp: «Wenn wir von einer Privatperson informiert werden, dass ein Verkehrsteilnehmer während der Fahrt durch das Handy abgelenkt ist, können wir dieser Sache nicht immer nachgehen.» Werde diese Person anschliessend kontrolliert oder in flagranti durch die Polizei während der Benützung des Telefons erwischt, wird eine Ordnungsbusse verhängt. Liegt die Übertretung einige Zeit zurück, unternimmt die Polizei nichts. «Ist die Sache nicht klar, dass eine Person am Handy war, so kann auch mal nur eine Warnung ausgesprochen werden. Wir dürfen nicht einfach Einblick in das Telefon verlangen», so Zemp.

Anders sehe es aus, wenn der Verkehrsteilnehmer aufgrund einer Ablenkung die Verkehrsregeln missachtet oder in einen Unfall verwickelt wird. In diesen Fällen dürfe die Polizei einen Einblick in das Handy oder gar eine Datenauswertung beantragen.

Fahrzeug muss jederzeit sicher geführt werden

Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung oder das Runterschauen auf das Navi sei noch kein Grund, jemanden zu büssen. Ebenfalls unproblematisch sei es, wenn man in einer stehenden Kolonne rasch einen Blick auf das Handy werfe und man in der Lage sei, das Fahrzeug weiterhin korrekt bedienen zu können. «Das Gesetz sieht vor, dass ein Fahrzeuglenker sein Fahrzeug zu jeder Zeit sicher führen muss. Ist dies nicht gegeben, beispielsweise durch Ablenkung von Handy oder Navi, kann die Person gebüsst werden», so Zemp.

Im Falle des kontrollierten Koreaners sei vor allem die massive Einschränkung des Blickfeldes ein Problem gewesen. «Wird solch eine Vorrichtung an der Frontscheine angebracht, wird das Sichtfeld enorm eingeschränkt. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer», dies sei gleichzustellen mit den sogenannten «Gucklochfahrern».

In der Regel gibt es eine Ordnungsbusse

Wird man von der Polizei angehalten, während man sein Handy bedient, gelte das als geringe Verkehrsregelübertretung und man muss mit einer Ordnungsbusse in Höhe von 100 Franken rechnen.

Ist ein Fahrzeuglenker mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden, kann ein ordentliches Verfahren verlangt werden. In diesem Fall werde eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft gemacht und ein Richter entscheidet über eine mögliche Strafe. Ein solches Urteil könnte im Extremfall bis vors Bundesgericht weitergezogen werden. Wie Zemp sagt, käme es oft zu solchen Auseinandersetzungen: «Meistens lenken die Gebüssten jedoch ein, da dies der bedeutend einfachere Weg ist.»

Zu einer Anzeige mit nachfolgendem Ausweisentzug kann es kommen, wenn man infolge der Ablenkung unaufmerksam ist und beispielsweise einen Unfall verursacht oder die Verkehrsregeln missachtet. «Die Administrativbehörde entscheidet über das Einziehen des Ausweises in solch einem Fall. Ein Grund liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht sicher geführt werde. Das Handy spielt in diesem Szenario nur eine nebensächliche Rolle. Es geht immer um die Kombination mit der Verkehrsregelverletzung», erklärt Zemp.

veröffentlicht: 23. April 2021 12:20
aktualisiert: 23. April 2021 12:20
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch