Krieg in der Ukraine

Du willst einen Flüchtenden aufnehmen? Das musst du wissen

12.03.2022, 16:45 Uhr
· Online seit 12.03.2022, 07:30 Uhr
Die Solidarität in der Schweiz gegenüber ukrainischen Flüchtenden ist enorm. Es werden nicht nur viel Geld oder Hilfsgüter gespendet. Zahlreiche Menschen sind bereit, Flüchtende in ihren eigenen vier Wänden aufzunehmen. Was aber muss man dafür anbieten können? Wir klären die wichtigsten Fragen.
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Wer einem Flüchtenden in seiner eigenen Wohnung oder Haus Asyl gewähren will, kann sich bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe melden. Diese koordiniert die Unterbringung, vermittelt und begleitet die Flüchtenden und die Gastfamilien. Auch wenn sie über jede Anmeldung froh sind, gibt es trotzdem gewisse Kriterien, die eine Gastfamilie erfüllen muss. Wir haben die wichtigsten Fragen aufgelistet.

Was muss ich im Voraus beachten, wenn ich einen Flüchtenden in meiner Wohnung unterbringen will?

Wenn du bereits Miete an jemanden zahlst und die Wohnung oder einen Teil untervermietest, musst du die Zustimmung der Verwaltung oder dem Vermieter einholen. Wenn du kostenlos jemanden Asyl gewährst, ist das Einverständnis beim Vermieter laut Mietrecht nicht zwingend. Trotzdem wird dringend empfohlen, dies einzuholen. Wenn nämlich die Vermietung oder Verwaltung sich gegen die Unterbringung explizit ausspricht, ist eine Platzierung nicht sinnvoll.

Kann ich das Unterbringungsverhältnis jederzeit wieder auflösen?

Grundsätzlich wird für die Vermittlung eine Aufenthaltsdauer von mindestens drei Monaten vorausgesetzt. So kann dem Flüchtenden nach seiner Ankunft ein stabiles Zuhause angeboten werden. Gemäss Vereinbarung muss eine Auflösung des Mietverhältnisses mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden.

Wo kann ich mich melden?

Auf der Website der Schweizerischen Flüchtlingshilfe findest du alle wichtigen Informationen sowie das Anmeldeformular für Gastfamilien, die Flüchtende aufnehmen möchten. Sollte dein Angebot auf eine Anfrage passen, wirst du zu einem Kennenlern-Gespräch eingeladen. Bei Bedarf wird auch mit Dolmetschern gearbeitet.

Welche Bedürfnisse sollten bei der Unterbringung berücksichtigt werden?

  • Ein stabiles Umfeld: Stell dich darauf ein, die Geflüchteten mindestens für drei Monate aufzunehmen.
  • Privatsphäre: Idealerweise bietest du ein abschliessbares Zimmer oder zumindest ein abgegrenztes Zimmer an.
  • Sanitäreinrichtungen: Zugang zu Badezimmer und Küche sind wichtig.
  • Offenheit: Es ist ideal, wenn du als Gastgeberin oder Gastgeber auch etwas Zeit einplanst, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen.

Was gilt es sonst Spezielles zu beachten?

Viele Flüchtende haben existenziellen Sorgen und stehen momentan unter einer Dauerbelastung. Jeder Mensch geht mit Belastungssituationen unterschiedlich um. Auch wenn uns die Leidensgeschichten der Geflüchteten interessiert, sollten die Geflüchteten von sich aus das Thema ansprechen können. Flüchtende haben oft auch viel erlebt, sowohl im Herkunftsland als auch auf der Flucht. Traumatisierungen könnten vorhanden sein – Anzeichen von posttraumatischen Belastungsstörungen sind oft nicht sofort erkennbar oder eindeutig einzuordnen. Das Schweizerische Rote Kreuz bietet viele weiterführende Informationen in verschiedenen Sprachen und den Betroffenen professionelle Unterstützung.

Muss ich für die Lebensunterhaltskosten (Essen, Kleidung, Hygiene) der Flüchtenden aufkommen?

Nein. Personen mit Schutzstatus S werden durch die kantonal und kommunal zuständigen Stellen der Asylfürsorge unterstützt. Die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt richtet sich dabei nach den kantonalen Richtlinien. Auch die Kosten für die Krankenkasse müssen nicht getragen werden. Der Abschluss der Krankenversicherung mit der dazugehörigen Unfallversicherung wird durch die verantwortlichen Behörden sichergestellt.

Was passiert bei Schäden in meiner Mietwohnung, die durch die Flüchtende verursacht wurden?

Dies wird genau gleich behandelt, wie wenn Freunde bei einem zu Hause Schäden verursachen. Laut dem Schweizer Mietrecht bleibt man als Hauptmieter für die Wohnung haftbar.

(mja)

veröffentlicht: 12. März 2022 07:30
aktualisiert: 12. März 2022 16:45
Quelle: PilatusToday

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