Für das Spitalpersonal eher Verwirrung als Nutzen
Die Swiss-Covid-App sendet einer Person eine Benachrichtigung, sobald sie sich zu lange in der Nähe von Corona-Infizierten aufgehalten hat. Doch es gibt Personen, die berufsbedingt mit Infizierten zu tun haben. Das Pflegepersonal zum Beispiel. Und gerade während der Ferienzeit sind Absenzen besonders gefürchtet, zumal Spitäler und Pflegeheime allgemein unter Personalmangel leiden.
Um im Kantonsspital Nidwalden während der Arbeitszeit keine Fehlalarme auszulösen greift man zu folgenden Mitteln: «Wir achten darauf, dass die Bluetooth Funktion während der Arbeit ausgeschaltet ist», erklärt Urs Baumberger, Direktor des Kantonspitals Nidwalden gegenüber PilatusToday und Tele 1.
Wer eine Warnung erhält, muss sich zur individuellen Beurteilung mit dem Personalärztlichen Dienst absprechen, bevor sich der Mitarbeiter in Quarantäne begibt. Oberste Priorität habe aber nach wie vor das Einhalten der Hygienevorschriften, so Baumberger.
Auch im Luzerner Kantonsspital soll darauf geachtet werden, dass Fehlalarme mit der App verhindert werden. Das LUKS empfiehlt seinen Mitarbeitenden die Nutzung der App insbesondere im privaten Umfeld. Weil diese nicht zwischen geschütztem und ungeschütztem Kontakt unterscheiden kann und das Personal alle nötigen Schutzmassnahmen einhält, kann die App während der Arbeitszeit deaktiviert werden.
Verunsicherung im Kantonsspital Uri?
Auch im Kantonsspital Uri hat man sich bezüglich des Umgangs mit der Swiss-Covid-App befasst und sieht den Nutzen vor allem in der Freizeit. Im Spital selbst setze man auf korrektes Einhalten von Abstandsregeln, Händehygiene und Tragen einer Maske: «Häufige Rückmeldungen der App an die betroffene Person könnte eher zu einer Verunsicherung führen als zu einer Verminderung des Infektionsrisikos», sagte Kommunikationsleiterin Claudia Jauch-Zgraggen auf Anfrage.
Weil im Zusammenhang mit der App bisher keine Probleme aufgetaucht sind, hat das Kantonsspital Uri aber auf entsprechende Weisungen oder Empfehlungen an das Personal verzichtet.
Handys während Arbeit ohnehin nicht erlaubt
Auch in anderen Kantonspitälern der Zentralschweiz zeigt sich im Übrigen kein grundsätzliches Problem mit der App: «Bereits vor der Einführung der Swiss-Covid-App war es für das Pflegepersonal nicht erlaubt, das Handy während der Arbeit dabei zu haben», erklärt Sonja Metzger, Marketing-Leiterin vom Kantonsspital Zug. Deshalb habe man sich mit der möglichen Problematik auch nicht näher befasst. Gleiches gilt gemäss unserer Umfrage auch für das Kantonsspital Obwalden.