Mietsteigerungen

Jetzt steigen die Mieten – Das musst du wissen

17.06.2023, 16:26 Uhr
· Online seit 15.05.2023, 05:45 Uhr
Bald ist die Bahn frei für die Erhöhung des Referenzzinssatzes. Das heisst, dass Vermieter die Miete empfindlich erhöhen können. Doch um wie viel steigen die Mieten und was können Mieterinnen dagegen tun? Hier hast du alle Infos.
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Viele Expertinnen und Experten sind sich einig: Am 1. Juni wird der hypothekarische Referenzzinssatz erhöht. Zum ersten Mal seit vielen Jahren soll dieser also wieder steigen – und damit ist die Bahn frei für Vermieterinnen und Vermieter, die Miete zu erhöhen.

Denn der Referenzzinssatz regelt, ob und wie stark die Mietzinsen angepasst werden können. Bei einer Erhöhung um 0,25 Prozent, wovon die Experten ausgehen, kann die Miete um 3 Prozent erhöht werden. Zusätzlich können die Vermieterinnen auch die Inflation weitergeben – die Mieten werden also deutlich teurer.

Erst der Anfang

Die Erhöhung am 1. Juni ist wohl erst der Anfang – über die nächsten Jahre wird mit weiteren Erhöhungen gerechnet. Eine Studie der «UBS» geht davon aus, dass die Mieten bis 2025 um bis zu 20 % steigen könnten. Das heisst in Zahlen ausgedrückt: Wenn man bisher 1500.- pro Monat für eine Wohnung zahlen musste, könnte jene in zwei Jahren 1800 Franken kosten. Pro Jahr also satte 3'600 Franken – für viele fast ein Monatslohn.

Für Daniel Gähwiler, Co-Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Luzern, ist das ein grosses Problem: «Mieterinnen und Mieter müssen umziehen, denn sie können sich die Wohnung nicht mehr leisten». Das sei bei der momentanen Marktsituation zusätzlich schwierig. Denn es gibt nur sehr wenige Mietwohnungen und diese seien häufig sehr teuer. Dagegen könne man aber sehr wenig machen.

Vermieter verstehen den Ärger

Gähwiler geht davon aus, dass viele Vermieterinnen und Vermieter die Mietzinserhöhung schon geplant haben. Denn pünktlich am 2. Juni, meint er, würden die Briefe mit der Mieterhöhung zur Post gebracht. Damit hat er wohl einen Nerv getroffen, denn viele Liegenschaftsverwalter reagieren ungehalten. Mehrere gaben gegenüber PilatusToday und Tele 1 an, dass sie keine Auskunft über derartige Themen geben würden, sichtlich erzürnt über die Anfrage.

Ruedi Baumann, Leiter Liegenschaften der Emmi-Vorsorgestiftung, bewertet die Situation anders. «Wir haben noch nichts geplant, aber es ist klar, dass eine Erhöhung kommen wird.» Sie verstünden den Ärger der Mieterinnen und Mieter, legen aber Wert auf Ausgeglichenheit. «Mehrheitlich, wenn in der Vergangenheit der Referenzzinssatz gesenkt wurde, haben wir auch den Mietzins gesenkt», sagt Baumann. Deshalb sei jetzt auch eine Erhöhung angebracht. Sie müssten sich als Pensionskasse zudem auf einem anderen Spielfeld bewegen als andere Investoren.

Nicht immer darf Miete erhöht werden

Was Baumann anspricht, ist hochaktuell. Denn viele Vermieterinnen und Vermieter haben in der Vergangenheit die Miete nicht gesenkt, wenn der Referenzzinssatz niedriger wurde. Sie profitierten davon, dass die Mieterinnen und Mieter ihren Mietvertrag nicht angefochten haben. Das Gesetz ist hierbei aber eindeutig: Die Miete darf nur erhöht werden, wenn in der Vergangenheit auch die Senkungen weitergegeben wurden.

Die Mietenden müssen aber, falls sie eine ungerechtfertigte Erhöhung erhalten haben, von sich aus aktiv werden. Innerhalb eines Monats muss bei der zuständigen Schlichtungsbehörde eine sogenannte Anfechtung eingereicht werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat hierzu Informationen bereitgestellt und bietet auch einen Rechner an, um die Mietzinserhöhung zu überprüfen.

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veröffentlicht: 15. Mai 2023 05:45
aktualisiert: 17. Juni 2023 16:26
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch