Keine theoretischen Prüfungen für Lehrabgänger
Die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger sollen ihre Ausbildung abschliessen können. So lautet das erklärte Ziel der Zentralschweizer Kantone. Aber wie soll das funktionieren? Wir haben nachgeforscht.
Kantone warten auf die nationalen Beschlüsse
Die Kantone Uri und Luzern verweisen darauf, dass schweizweit einheitliche Lösungen erarbeitet werden, um den Lehrabgängern ihren Abschluss zu ermöglichen. Vor Ostern soll ein angepasstes Qualifikationsverfahren seitens Bund, Kanton und Sozialpartnern erfolgen. Ziel sei es, dass alle Lehrabgänger bis Ende Juli ihren Lehrabschluss haben, schreiben die Kantone Zug und Obwalden auf Anfrage.
Auch der Kanton Nidwalden betont, dass die Lernenden die berufliche Grundbildung regulär abschliessen sollen. Pius Felder, Leiter des Amts für Berufsbildung und Mittelschule im Kanton Nidwalden wie auch Michael Stähli, Vorsteher des Bildungsdepartements des Kantons Schwyz, verweisen dabei auf den Entwurf des Steuergremiums «Berufsbildung 2030».
Klare Sachlage ab dem 9. April
Sicher ist, die Zentralschweizer Kantone wollen sich nicht aus dem Fenster lehnen und sind vorsichtig bei Einschätzungen, ob der Bund auf den Entwurf des Steuergremiums eintreten wird. Der Entscheid, wie die Qualifikationsverfahren schweizweit durchgeführt werden, wird ab dem 9. April 2020 erwartet.
Nationaler Lösungsvorschlag im Entwurf
Zusammengesetzt u.a. aus dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und diversen Gewerbe- respektive Arbeiterverbänden sowie Berufsbildungsämtern hat das Steuergremium «Berufsbildung 2030» einen nationalen Lösungsvorschlag für die Umsetzung der Lehrabschlussprüfungen erarbeitet.
Ziel sei, dass alle Berufslernenden ihr Fähigkeitszeugnis oder ihr Berufsattest erhalten, wenn sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.
Keine theoretischen Prüfungen
Das Gremium schlägt vor, keine theoretischen Prüfungen schreiben zu lassen. Es sollen keine Prüfungen in den Berufskenntnissen (BK) sowie der Allgemeinbildung (AB) abgelegt werden.
Vielmehr sollen die Noten aus den Erfahrungsnoten, genauer die Zeugnisnoten bis Ende des ersten Semesters 2019/2020, sowie in der AB die Note aus der Vertiefungsarbeit in die Gesamtbeurteilung einfliessen.
Praktische Prüfungen durchführen
Praktische Prüfungen sollen, wenn möglich, durchgeführt werden. Für die praktische Arbeit (AP) schlägt das Gremium drei verschiedene Varianten vor. Entweder sollen die praktischen Prüfungen im Lehrbetrieb oder in einem Prüfungszentrum abgehalten werden.
Ist dies nicht möglich, wird auf eine praktische Prüfung verzichtet. Damit trotzdem eine Note im Zeugnis stehen kann, sollen praktische Beurteilungen der Lehrbetriebe sowie – falls vorhanden – Noten aus den überbetrieblichen Kursen (ÜKs) und betrieblichen Leistungsnachweisen gelten. Für die Beurteilung durch die Lehrbetriebe empfiehlt das Gremium ein einfaches und national einheitliches Raster.
Variante wird auf Branche und Fachrichtung abgestimmt
Welche Variante dabei zum Zug kommt, soll je nach Branche, Fachrichtung und Schwerpunkt von den LAP-Verantwortlichen entschieden werden. Der Vorschlag muss jedoch zuerst bei der nationalen Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) der SBBK eingesetzten Expertengruppe eingereicht werden.
Anschliessend entscheidet das SBFI aufgrund der Empfehlung der Expertengruppe über die Umsetzung der praktischen Prüfungen.