Zentralschweiz

«Kinobesuche sind um 60 Prozent gesunken»

· Online seit 03.11.2020, 06:48 Uhr
Mit den neuen Massnahmen des Bundes sind in Kinos nur noch 50 Gäste erlaubt. Als wäre das nicht schlimm genug, sinkt seit Beginn der Corona-Pandemie das Angebot an internationalen Blockbustern. Betreiber von Zentralschweizer Kinos fürchten um ihre Zukunft.
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«Bei uns sind Kinobesuche um 60 Prozent gesunken», sagt Frank Braun, Geschäftsführer des Luzerner Kinos Bourbaki. Für ihn führt die Lösung des Bundes teils zu Fragezeichen: «In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Schutzkonzept vollumfänglich funktioniert hat. Corona-Fälle sind mir branchenweit keine bekannt.»

Funktionierendes Sicherheitskonzept

Für ihn stelle ein Kinobesuch auch kein grosses Problem dar, da die Besucher den Sicherheitsabstand einhalten könnten. Auch das Ticket könne online gebucht werden. Ausserdem herrscht keine Bewegung im Kinosaal. «Die Wahrscheinlichkeit, sich im Kino anzustecken, ist gleich null», so Braun.

Auch im Kanton Schwyz befindet man sich aktuell in einer schwierigen Zeit, so der Inhaber des Cinebox Cinemas in Einsiedeln, Franz Kälin. Neben den neuen Massnahmen lasse auch die Vielfalt an neuen Kinofilmen zu wünschen übrig. Darin sieht Kälin aber auch einen gewissen Vorteil: «Wir ‹kleineren› Kinos haben die Möglichkeit, Filme aus der Region zu zeigen und sind somit nicht auf den internationalen Markt angewiesen.»

«Es ist kurz vor 12»

Für Kälin ist es gut vorstellbar, dass Kinos schliessen müssen. Die Kinobranche sei ohnehin schon seit Jahren stark unter Druck. Das einerseits wegen Streamingdiensten wie Netflix, andererseits konnte man auch kein grosses Polster erwirtschaften. Die Kurzarbeit und Kredite würden zwar helfen, trotzdem fordert Kälin dringend Unterstützung aus der Politik: «Es ist kurz vor 12.»

Darum leiden die Kinobetreiber

In den neuesten Massnahmen werden die Kinos unter den «öffentlichen Einrichtungen» aufgelistet. Für diese gilt seit Donnerstag, 29. Oktober 2020, dass höchstens noch 50 Besucher erlaubt sind. Darin nicht eingerechnet sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen – wie zum Beispiel die Kinomitarbeiter.

(red.)

veröffentlicht: 3. November 2020 06:48
aktualisiert: 3. November 2020 06:48
Quelle: PilatusToday

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