Justiz

100'000 Franken: Luzerner Betrügerin muss nicht ins Gefängnis – vorerst

26.01.2021, 08:37 Uhr
· Online seit 26.01.2021, 05:57 Uhr
Eine Luzernerin, die Bekannte mit Lügen über 100'000 Franken abgenommen hat, muss nicht ins Gefängnis. Dies hat das Kriminalgericht Luzern entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe, nur teilweise auf Bewährung, verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Das Kriminalgericht sprach die 34-jährige Schweizerin des mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung, des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, des versuchten Pfändungsbetrugs sowie weiterer Delikte schuldig. Es sanktionierte diese Taten mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken – beides auf Bewährung –, dies bei langen Probezeiten von je fünf Jahren.

Die Beschuldigte hat ferner eine Busse von 200 Franken und Verfahrenskosten von 12'000 Franken zu zahlen. Sie muss zudem zwei Geschädigten, die privat klagten, total 70'000 Franken zurückzahlen. Weitere Forderungen wurden an den Zivilrichter verwiesen.

Halbes Jahr ohne Bewährung gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte keine Geldstrafe beantragt, aber eine um vier Monate längere Freiheitsstrafe. Zudem forderte er, dass von dieser nur 18 Monate auf Bewährung (bei einer Probezeit von zwei Jahren) ausgesprochen werden, und die Beschuldigte 6 Monate absitzen müsse.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und wurde vom Gericht noch nicht begründet. Am Prozess hat die Beschuldigte erklärt, dass sie nicht mehr dieselbe sei wie vor einigen Jahren. Sie habe eine Ausbildung gemacht und Aussichten auf eine feste Anstellung. Auch habe sie wieder das Sorgerecht für ihre Tochter. Sie beteuerte, sie wolle das Geld zurückzahlen.

Die Frau hatte 2014 in einem Gratisanzeiger ein Inserat geschaltet, weil sie Geld brauchte. Ein 74-Jähriger meldete sich, sie erzählt ihm erfundene Schicksalsschläge. Der Mann gab ihr mehrmals Geld, erwartete aber auch sexuelle Dienstleistungen von ihr. Später erzählte sie Bekannten, die sie vom Pferdesport her kannte, erfundene und Mitleid heischende Geschichten, um an Geld zu kommen.

Der Verteidiger argumentierte, dass seine Mandantin keinen Betrug begangen habe, sondern «einfache Lügen» erzählt habe. Die Geschädigten hätten diese leicht überprüfen können, dies aus Nachlässigkeit und Leichtsinnigkeit aber unterlassen.

veröffentlicht: 26. Januar 2021 05:57
aktualisiert: 26. Januar 2021 08:37
Quelle: sda / PilatusToday

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