Siedlungsentwicklung

12 Hektaren rückgezont: Vitznauer Ortsplanung genehmigt

· Online seit 08.03.2023, 12:32 Uhr
Die Luzerner Seegemeinde Vitznau hat wieder eine gesetzeskonforme Ortsplanung. Die Regierung genehmigte den revidierten Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilt. Bestandteil der Revision waren Rückzonungen von rund 12 Hektaren Bauland.
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2018 hatte die Regierung eine sogenannte kantonale Planungszone für Teile von Vitznau erlassen. Auf den betroffenen Grundstücken durften damit keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Grund dafür war, dass die Gemeinde über zu grosse Bauzonen verfügte und diese um 12 Hektaren reduzieren musste.

Eine revidierte Bau- und Zonenordnung, die dies umgesetzt hätte, lehnten die Stimmberechtigten 2017 allerdings ab. Somit hatte Vitznau keine gesetzeskonforme Regelung mehr.

Revision mit wenigen Ausnahmen genehmigt

Im Februar 2022 genehmigte das Stimmvolk schliesslich eine Ortsplanungsrevision. Diese beinhaltet neben der Rückzonung von rund 12 Hektaren etwa die Einführung der Überbauungsziffer, eine neue Einteilung der Bauzonen und die Festlegung des Gewässerraums. Der Regierungsrat habe die Revision mit wenigen untergeordneten Ausnahmen genehmigt, heisst es in der Mitteilung.

Sie erfülle die Anforderungen der kantonalen Rückzonungsstrategie aus dem Jahr 2020. Vitznau ist eine von 21 Luzerner Gemeinden, die wegen zu grosser Bauzonenreserven Rückzonungen vornehmen müssen. Bislang haben sechs Gemeinden ihre Bauzonen rechtskräftig bereinigt, wie das Luzerner Baudepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Weitere Gemeinden in unterschiedlichen Phasen

In Vitznau und Rickenbach sind die Entscheide noch nicht rechtskräftig. Die weiteren Gemeinden befinden sich in unterschiedlichen Phasen im Prozess, es sind dies Altbüron, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Reiden, Schwarzenberg, Triengen, Wauwil, Weggis und Zell.

veröffentlicht: 8. März 2023 12:32
aktualisiert: 8. März 2023 12:32
Quelle: sda

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