Töffli fahren darf man im Kanton Luzern ab 14 Jahren. Wer aber einen zwei Kilometer langen Schulweg hat und zusätzlich mindestens 100 Höhenmeter zurücklegen muss, kann beim Kanton eine Bewilligung für die Kategorie M einholen und damit bereits mit 13 Jahren mit dem Töffli zur Schule fahren. Diese Regelung habe sich bewährt: Von rund 200 Gesuchen in den vergangenen Jahren habe der Kanton gerade einmal zwei bis fünf abgelehnt.
Die aktuelle Regelung im Kanton Luzern ist strikter als jene in den übrigen Zentralschweizer Kantonen. In Zug, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden wurde das Mindestalter für den Schulweg mit dem Töffli oder E-Bike unter Einhaltung bestimmter Vorgaben bereits auf 12 Jahre gesenkt.
GLP fordert Töffli-Bewilligung ab 12 Jahren
Die Grünliberale Partei (GLP) des Kantons Luzern fordert in einem Vorstoss, dass diese Ausnahmebewilligungen auch in Luzern bereits ab 12 Jahren möglich sind. Das Mindestalter von 13 Jahren sei zu hoch, sagt GLP-Kantonsparlamentarierin Franziska Rölli, welche den Vorstoss eingereicht hat, auf Anfrage: «Inzwischen sind zwei Drittel der Schüler, welche in die Oberstufe kommen, beim Übertritt 12-jährig.»
Und gerade weil in diesem Alter meist der grosse Wechsel von einer örtlichen in eine regionale Schule sei und der Schulweg dadurch viel länger werde, sei die Möglichkeit wichtig, mit dem Töffli oder E-Bike zur Schule fahren zu können.
Bedenken der Luzerner Regierung
Nun hat die Luzerner Regierung Stellung genommen zum Vorstoss. Sie ist mit der Idee einverstanden und empfiehlt dem Parlament, den Vorstoss der GLP zu überweisen – dies allerdings mit Einschränkungen. So soll die maximale Geschwindigkeit von E-Bikes und Töfflis auf 25 Stundenkilometer beschränkt werden. Dies gilt übrigens auch in den Kantonen Schwyz und Zug.
Die aktuellsten Zahlen des Bundesamtes für Unfallverhütung zeigen, dass sich in der Kategorie der 13 bis 14-Jährigen am meisten Unfälle mit Töfflis oder E-Bikes ereignen. «Unser Rat sieht die Pflicht und die Verantwortung bei den Eltern: Sie können beurteilen, ob ihr Kind in der Lage ist, den Schulweg mit einem E-Bike zurückzulegen», schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss.
Franziska Rölli unterstützt diese Ergänzung: «Ich sehe dies gerade bei E-Bikes, welche bis 45 km/h unterstützen, dass dies ein erhöhtes Risiko sein kann.» Deshalb begrüsse sie auch, wenn die Regierung die Praxis insofern ändern würde, dass Ausnahmebewilligungen nur noch für E-Bikes bis 25 km/h ausgesprochen würden.
Fahrschule warnt vor Unfällen
Dass ihre Kinder den Schulweg bewältigen können, haben im Kanton Luzern in erster Linie die Eltern zu verantworten. Ist ein Schulweg unzumutbar, muss die Gemeinde einen Schülertransport organisieren. Für Schülerinnen und Schüler im Untergymnasium gilt dies jedoch nicht. Deshalb sind Töffli oder E-Bikes eine beliebte Lösung.
Fahrlehrer bedauern diese Entwicklung. «Es ist schade, dass es genau die vulnerable Gruppe betrifft. Also jene, welche sonst schon häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt ist», erklärt beispielsweise Dario Lichtensteiger, Inhaber der «DriveLab»-Fahrschule, welche unter anderem auch im Kanton Luzern Motorradfahrer ausbildet. Er ist dagegen, dass bereits 12-Jährige mit dem Töffli oder E-Bike zur Schule fahren dürften und befürchtet, dass die Unfälle dadurch schwerer werden würden.
«Bis 12 Jahre dürfen die Kinder noch auf dem Trottoir fahren und dann sollen sie ohne Kurs direkt mit einem Töffli oder E-Bike auf die Strasse», ergänzt Lichtsteiner seine Bedenken. In diesem Alter dürfe man schon viele fahrzeugähnliche Geräte wie ein Trottinett oder Skateboard nutzen. «Der sportliche Aspekt sollte in diesem Alter doch im Fokus stehen.» Sollte der Vorstoss im Kanton Luzern dennoch überwiesen werden, würde er sich wünschen, dass die Kinder zumindest einen Kurs besuchen müssten, um zu lernen, wie man sich auf der Strasse bewegt.
Ob man im Kanton Luzern bei einem langen Schulweg künftig bereits ab 12 Jahren mit Töffli oder E-Bike zur Schule fahren darf, entscheidet also das Kantonsparlament.
(mso)