2 Jahre bedingt für Luzerner Ex-IT-Chef

28.02.2017, 16:29 Uhr
· Online seit 28.02.2017, 16:16 Uhr
Der Beschuldigte zieht das Urteil weiter
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Das Luzerner Kriminalgericht hat den ehemaligen Informatikchef des Kantons Luzern zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das schreibt ein Sprecher des Beschuldigten in einer Mitteilung. Das Gericht habe ihn verurteilt, weil er sich angeblich bestechen liess.

Laut Mitteilung hat das Kriminalgericht den ehemaligen Informatikchef des Kantons aus eigener Initiative aufgrund des Strafgesetzbuchartikels "sich bestechen lassen" (Art. 322quater StGB) schuldig gesprochen. Das habe die Staatsanwaltschaft vor Gericht aber gar nie beantragt. In jenen Punkten, in welchen die Staatsanwaltschaft eine Strafe verlangt hatte, sei der 49-Jährige freigesprochen worden. Die Verteidigung werde deshalb das Urteil an das Luzerner Kantonsgericht weiterziehen.

Dem ehemaligen Informatikchef des Kantons Luzern wird vorgeworfen, zu Unrecht Provisionszahlungen von Lieferanten im Umfang von 320'000 Franken privat bezogen zu haben. Diese hätte er gemäss der Staatsanwaltschaft dem Kanton abliefern müssen.

veröffentlicht: 28. Februar 2017 16:16
aktualisiert: 28. Februar 2017 16:29

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