20-jähriger Schläger muss das Land verlassen
Das Gericht verneinte einen persönlichen Härtefall, der von einer Rückschiebung hätte absehen lassen. Weder der Asylstatus noch seine «passablen Deutschkenntnisse» oder die Tatsache, dass er mittlerweile Vater geworden sei, halfen dem Beschuldigten, der mit 14 Jahren aus Aleppo in die Schweiz geflüchtet war. Die Staatsanwaltschaft hatte bloss sieben Jahre Landesverweis gefordert.
Genau zehn Strafbestände sahen die Richter erfüllt, die über verschiedene Vergehen des Mannes zu befinden hatten. Das Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte legte Berufung dagegen ein.
Zur Anklage gebracht worden waren Taten aus den Jahren 2018 und 2019. Am schwersten wog ein Vorfall im Juni 2019, den das Gericht als versuchte schwere Körperverletzung einstufte. Der Beschuldigte drosch mit Fäusten und Füssen auf einen Kollegen ein. Dieser erlitt Verletzungen an Schädel, Brustkorb sowie im Bereich des Rumpfes.
Tat filmen lassen
Von der Tat gibt es ein Video, das der Beschuldigte von einem weiteren anwesenden Kollegen machen liess und seinem Opfer zugeschickt hat. Es zeigt laut dem Gericht, wie er auf einem Pausenplatz sein Opfer in die Ecke drängt und in massiver Weise verprügelt. Das Gericht stufte die Aufnahme als Gewaltverherrlichung ein.
Wie es zum Angriff kam, ist diffus. Das Opfer war zuvor auf ein Dach geflüchtet. Der Beschuldigte soll ihm gesagt haben, wenn er freiwillig herunterkomme, würde er ihn nur «normal schlagen». Der Beschuldigte sagte einerseits, es habe sich um einen «Spasskampf» gehandelt, anderseits machte er geltend, vom Opfer provoziert worden zu sein.
Bei einer anderen Gelegenheit brach der Beschuldigte einem weiteren Opfer mit einem Faustschlag die Nase. Auch schlug und kickte er etwa einen Mann, weil dieser mit seiner damaligen Freundin Kontakt hatte.
Kaum Aussicht auf Bewährung
Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Ein teilbedingter Strafvollzug, wie ihn die Staatsanwaltschaft forderte, lehnten die Richter ab. Sie zweifelten ernsthaft daran, dass beim Beschuldigten Aussicht auf Bewährung bestehe. Neben der Gefängnisstrafe muss er die Verfahrenskosten von über 13'000 Franken bezahlen.